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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Administrator Avatar von Brutus
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    ^^ Genau! Du musst Dich selbst fragen, ob Du Narkosen à la casa machen kannst. Wenn eben nicht DEINE Anästhesieschwester oder -bruder neben Dir steht, sondern der Hausdrachen des Auftraggebers. Ob Du auch ohne Propofol und Esmeron klarkommst, weil Trapanal und Mivacron diese Woche günstiger sind, oder eben nicht.
    Wenn Dich der Pfleger, der in der Abteilung die Praxisanleitung macht fragt, Dich ausfragt und guckt, wo Deine Grenzen sind, um dann zu entscheiden, ob er Dich respektiert oder nicht, nicht aus der Ruhe bringt.
    Ja, habe ich alles so erlebt und ja, ICH kann das schultern. Mache ich aber auch schon ein paar Jahre. Und ICH hätte mir das nicht zugetraut in der Weiterbildungszeit. Aber letztendlich kannst nur DU selbst das entscheiden...
    I'm a very stable genius!



  2. #12
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Wie gesagt, in Deutschland geht das sinnvollerweise nur über Agenturen. Meld Dich dort an, entweder wirst Du nur in die Kartei aufgenommen oder bekommst eine nette e-mail a la "melden Sie sich in fünf Jahren nochmal". Solange Du das nicht getan hast, ist alles andere müßig. Und falls Du wider Erwarten überhäuft wirst mit Angeboten, dann kann man immer noch über die Feinheiten von DRV und AZG diskutieren. Eine verantwortungsvolle Agentur wird Dich auf jeden Fall nicht vermitteln. Und ein AG kann für einen Bruchteil des Geldes einen Berufseinsteiger aus dem östlichen EU-Ausland relativ unkompliziert bekommen. Als "Beifang"kann allerdings Wochenendvertretung in der Rehaklinik Kleinkleckersdorf bei rumkommen.
    Die NA-Vergütung ist stark unterschiedlich, an Kliniken, wo daß als Dienstaufgabe drin steht, sind dann auch nur mal 30 EUR brutto oder sowas drin. Manchmal darf man auch aus der Abrechnung Anteile behalten. Ansonsten sind 800 oder 1000 EUR auf 12 oder gar 24 H, von denen man nochmal die Hälfte versteuern darf, jetzt auch nicht soooo super lukrativ. Der über eine Agentur vermittelte Anästhesist, der zur gleichen Zeit seine Elektivnarkosen machen darf, kriegt 100-120 EUR/h Arbeitgeberbrutto überwiesen und reißt dafür ganz normal seine acht Stunden im Haus ab. Und ein Anwalt, der einen Stundensatz im zweistelligen Euro-Bereich aufrufen würde, wäre nicht nur bescheuert, sondern würde vmtl. auch ein Verfahren der Kammer an den Hals kriegen wg. Dumping.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #13
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Die Notarztbörse vermittelt nicht mehr ohne dass die Nachweise für die DRV erbracht sind. Viele Arbeitgeber fordern auch noch die DRV-Befreiung- das ist aber Quatsch. Und es gilt halt nur für Notärzte und eigentlich auch nur für Notärzte im Rettungsdienst.

    Was die Arbeitszeiten angeht ist das spannend. Die gesetzesänderung besagt ja nicht, dass Notärzte freiberuflich sind, sondern dass sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Damit sind sie eigentlich an das Arbeitszeitgesetz gebunden. Außer in MekPomm- da gibt es ein Landesgesetz. Allerdings rührt auch keiner wirklich dran, solange man nicht Patienten wegen Übermüdung umbringt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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