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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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  2. #22
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    Also das mit medizinischer Indikation und bezahlen stimmt so nicht. Zumindest habe ich Gegenteiliges erlebt. Ein Keloid ist zwar grundsätzlich ein kosmetisches Problem. Bei diesem Patienten hat es aber dazu geführt, dass das Ohr abgeknickt wurde und auch der Gehörgang zumindest zeitweise verlegt war. Kasse wollte es nicht zahlen.
    Oder die von dir angesprochenen Schlupflider. Machen halt manchmal Gesichtsfeldeinschränkungen. In dem Fall wollte es die Kasse zahlen. Aber keinen Arzt in der Nähe gefunden, der es für den Preis macht. Stationärer Aufenthalt halt auch nicht indiziert und daher von der Kasse nicht bezahlt.



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  3. #23
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    @Private: Das ist dann der Vorher-Nachher-Effekt

    @Davo: Ich weiß schon, warum ich was gegen Kommunikationskurse und Co habe
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    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  4. #24
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    @MissH: Da könnte man jetzt stundenlang philosophieren. Letztlich gibt es Grenz- und Einzelfälle, wo man so oder so entscheiden könnte. Als Kasse, als Arzt... Wenn die Kasse nicht zahlen wollte, war entweder die Dokumentation des eigentlichen Problems schlecht oder das “zeitweise” nicht nachvollziehbar. Man darf aber auch nicht vergessen, dass viele Ärzte einfach mal eine “medizinische” Indikation feststellen und dem Patienten wider besseren Wissens versprechen, dass die Kasse das zahlt.

    Und wenn in der Gegend kein Arzt eine OP auf Kassenkosten zu Kassenpreisen machen möchte, dann ist das doof für den Patienten, aber eben auch wieder ein politisches Problem. Gibt auch Untersuchungen, die keiner auf Kassenkosten machen will, weil die zu wenig zahlen und das Gerät dafür zu teuer war. Leider bringen Beschwerden bei der KV da auch nix. Sicherstellung der Versorgung ist eigentlich deren Baustelle. Interessiert die aber nicht, weil die Kassen ja doch meistens auch außervertraglich zahlen, wenn es keinen Vertragsarzt gibt, der es machen kann.

    Ansonsten gilt: Wenn die Entscheidung der Kasse nicht passt, Widerspruch einlegen.
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  5. #25
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    Ach, da fallen mir noch ganz andere, viel offensichtlichere Beispiele ein. Polemisch formuliert: Warum zahlt die GKV die medikamentöse Therapie der erektilen Dysfunktion nicht? Ist das keine Erkrankung? Gibt es da keinen Leidensdruck? Die Patienten können bestimmt Widerspruch einlegen, aber Papier ist geduldig



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