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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von trina1081 Beitrag anzeigen
    Ab Juni gibt nur noch einen Arzt der hintergrunddienste macht, das ist nur eine Frage der Zeit bis das System zusammenbricht. .
    Solange nicht lokalpolitisch beabsichtigt ist, diese Abteilung auch noch zu schließen (und das dann auf den "Ärztemangel" zu schieben) hat der aktuelle FA (oder ein potentieller Kollege )doch wahnsinnig gute Karten. Ansonsten ist der plötzliche Geburtenboom ja nicht drauf zurückzuführen, daß die Natives auf einmal mehr Kinder kriegen. Kann natürlich sein, daß es da in der Peripherie in den östlichen Bundesländern noch anders aussieht. In jeden Fall wird man gegensteuern müssen, auch was die Prämien für die Haftpflicht angeht, für die "guten" Hebammen hat man ja schonmal eine politische Lösung gefunden, für die "bösen, gierigen" Ärzte noch nicht. Wird aber kommen müssen. Sonst gibt es irgendwann keine FA für Gyn mehr und nur noch alle 300km eine geburtshilflich tätige Abteilung im KH.

    An die TE: im Profil steht noch 2 WBJ. Habe mich etwas gewundert. Und bitte glaub mir: wenn Du zwanzig Angebote von Recruitern mit Vergütungen in der gennanten Grüßenordnung vorliegen hast, dann gehst Du automatisch gaaanz anders und viel selbstbewußter in eine Gehaltsverhandlung rein.
    Geändert von tarumo (29.11.2017 um 16:59 Uhr)
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  2. #12
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Ok, ich erklär´s nochmal. Etwas vereinfacht, aber wir haben den Föderalismus und die KV ist schon in jedem Regierungsbezirk eine andere. Dann muß man wissen, daß sich die Praxislandschaft verändert hat. Klassische Einzel-und Gemeinschaftspraxen sind (politisch gewollt) out. Kann man drüber streiten, ist aber so. Es ist übrigens für die Allgemeinheit nicht ersichtlich, daß hinter vielen "Praxen" auch schon Finanzkräfte stecken und der vermeintliche Inhaber nur noch angestellter FA ist.

    Wir nehmen also den Investor/Klinikkette/Praxisnetz X, der in Y-Stadt ein Ambulatorium/MVZ/Ärztehaus der Fachrichtung Z unterhält. Fachrichtung Z ist technisch aufwenig, es wurden ein paar Millionen in Gerätschaften und Gebäude investiert (ob es jetzt ein rein technisches Fach wie Labormedizin oder patientenorientiert wie Strahlentherapie ist, spielt keine Rolle).
    Es arbeiten dort drei angestellte Fachärzte A, B und C. Auf diese ist je eine Kassenzulassung erteilt (mit einem Volumen vonsagen wir mal 1000 Scheine im Quartal), die anderen Ärzte der Fachrichtung im Ort haben ihre Praxen aufgegeben, die nächste ist 50km weg in der Nachbarstadt. Außerdem arbeiten dort drei WBA und zwanzig Leute Assistenz/Verwaltungspersonal.

    Facharzt A ist 65, gesundheitlich angeschlagen und geht, wenn alles klappt, nächstes Jahr in Rente. Facharzt B ist jünger, frisch geschieden, leicht frustiert und kann sich auch vorstellen, in Neuseeland Schafe zu züchten. Fachärztin C ist 35, jung-dynamisch-erfolgreich, will noch die Familienplanung angehen, daß sie die komplette EZ nehmen will, hat sie schon angekündigt.Und vielleicht gibt´s ja auch noch ein BV vorher, man weiß ja nie.

    Man muß wissen, daß (vereinfacht) im ambulanten Sektor der GKV-Geldfluss strikt an die Kassenzulassung gekoppelt ist. Geht jetzt A in Rente, B kündigt und C in Elternzeit, kürzt die KV schlagartig die Vergütung, schlimmstenfalls auf Null. Die Patienten sind aber immer noch da und die Unkosten laufen in beträchtlicher Höhe weiter. Theoretisch könnte die Versorgung auch von den WBA bewerkstelligt werden, wäre aber ein Verstoß gegen den Facharztstandard. Und ein paar Honorarärzte kommen lassen, hilft auch nicht, die haben nämlich keine Kassenzulassung.
    Jetzt muß man noch wissen, daß eine Kassenzulassung erst mit Beginn des Arbeitsverhältnisses beantragt werden kann, der Prozess überaus aufwendig ist (teilweise langwieriger als Zulassung zur Facharztprüfung) und der Ausschuss nur 1x im Quartal tagt, und das nicht unbedingt zeitlich passend. Angenommen, man fängt dort zum 1.1. an, ist mit Glück vielleicht im 2., realistischer erst im 3. Quartal die Zulassung da, so daß auch Einkünfte generiert werden können.
    Was glaubst Du, wie geschmeidig-finanziell sich jetzt der kaufmännische Geschäftsführer bewegt, damit "A" ersetzt werden kann (und sinnvollerweise auf Dauer, sonst geht es nächstes Jahr wieder los), "B" mit der Kündigung zumindest solange wartet, bis die Nachfolgeregelung für "A" klar ist und "C" nach der Elternzeit auch ganz sicher wiederkommt?????? Oder den Laden schließen, die Investitionen abschreiben und das Restpersonal teuer auf die Straße setzen? Am nächsten 1. wäre er seinen Job gleich mit los.

    Der dann üblicherweise eingeschaltete Headhunter hat schon empfohlen, nicht mit MB+/- 0 Vergütung zu kommen, und letztendlich auch kein Interesse an sowas, weil er zwei Monatsgehälter Provision bekommt, und je höher das ist, umso besser auch für ihn.

    Angenommen, die TE hat alle Voraussetzungen, ist auf der Suche, wohnt zufällig zwei Orte weiter, schreibt jetzt zufällig den GF an oder wird kontaktiert...warum sollte man so eine Steilvorlage dann nicht nutzen???? Übrigens, der hier anderweitig genannte Grüne Sonnengott geht teilweise auch über das genannte Niveau deutlich hinaus, um die ambulante Expansion hinzubekommen. Ob man sich das dann trotzdem antut, steht auf einem anderen Blatt. Ich könnte mir sogar vorstellen, daß man da mit MB-Niveau als Verhandlungsgrundlage nicht nur schräg angeguckt wird, sondern u.U. vielleicht auch nicht zum Zug kommt. Ein guter Personaler weiß natürlich, daß sich seine Leistungsträger nicht vom allerersten Tag an angeschmiert vorkommen sollen- und er weiß auch, daß der AN abhaut, sobald er von seinen Kollegen oder auf der nächsten Fortbildung (oder bei medi-learn) über das übliche Niveau orientiert wird...
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  3. #13
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Und bevor Fragen kommen: theoretisch gelten für Krankenhäuser, die eine Ambulanz betreiben, die gleichen Spielregeln. Die Kassenzulassung hierfür läuft auf die Chefärzte ("Ermächtigung") und solange der Chef nicht selbst kündigt, ist es relativ egal, die GKV-Einnahmen fließen, solange die Arbeit gemacht wird. Von dem geforderten "Facharztstandard" ist ja schon lange keine Rede mehr, der Knackpunkt ist aber der durch die KV vom CA geforderte "eigenhändige" Leistungserbringung, d.h. es darf nicht einmal zu Ausbildungszwecken delegiert werden. Die Praxis zeigt, daß viele CA den Passus mit der Quartalsabrechnung mitunterschreiben, obwohl die Arbeit von nachgeordneten Ärzten erledigt wurde. Solange sich keiner beschwert, geht das gut, es sind aber auch schon Fälle aus genau diesem Grund wg. Abrechnungsbetrug verurteilter CA bekannt geworden (wahrscheinlich, nachdem jemand gepetzt hat). Die Alternative wäre natürlich, etwaige Kassenermächtigungen in zeitlich vernünftigem Rahmen auf die FÄ und OÄ zu erteilen, das ist jedoch berufspolitisch nicht erwünscht, da diese dann eben mehr Marktmacht und auch Geld erlangen würden. Auch der MB schweigt hierzu.
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  4. #14
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    Die Threaderöffnerin wird jedoch nicht eingestellt, sondern kriegt 1/2 Kassensitz. Insofern sind die jegliche Summen nicht ganz korrekt.



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  5. #15
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Nessiemoo Beitrag anzeigen
    Die Threaderöffnerin wird jedoch nicht eingestellt, sondern kriegt 1/2 Kassensitz. Insofern sind die jegliche Summen nicht ganz korrekt.
    Die Threaderöffnerin soll angestellt werden (daher die Vergütungsfrage) und einen 50% Kassensitz (als angestellter FA) übernehmen. So lese ich das. Deshalb ist das geschilderte Szenario absolut zutreffend. Bitte genau lesen und informieren. Und ich weiß schon, was ich schreibe...

    PS: selbstverständlich kann man die diskutierten Gehälter auch in einem MVZ nicht einfach so mit GKV-Patienten erwirtschaften. Die meisten, die ich kenne, laufen defizitär. Das ist jedoch das Problem der MVZ-Träger und nicht der Ärzte. Gründe, trotzdem so zu handeln, gibt es viele, ein Investor braucht Abschreibungsobjekte, ein KH erhofft sich stationäre Einweisungen, "Leuchtturmprojekt"mit Versenken von Steuern und Kassenbeiträgen, oder man will sich schon mal für den Zusammenbruch des GKV-Systems eine Monopolstellung schaffen, um danach richtig abzusahnen etc. pp..aber das sind OPP.
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