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  1. #11
    TBSE performer Avatar von test
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    BRemer: ja so sehe ich das in der Tat auch. Der Grenzbereich in dem die private BU (50 Prozent BU) eintritt vs. Versorgungswerk ist da, aber nicht riesig. Da muss jeder selber wissen, ob das zusätzliche RIsiko abgesichert werden soll und die Kosten wert ist. Eine Absicherung des tatsächlichen Einkommens, wird irgendwann einfach auch unglaublich teuer, so dass das ganze sowieso üblicherweise nur ein Rettungsanker für den Notfall sein wird. Dass man in so einer (Not-)Situation gewisse Abstriche gegenüber dem vorherigen Status machen muss, muss man sich eben bewusst machen und dann in Kauf nehmen. Wenn man sich natürlich weiterhin Villa, Sportwagen und teure Urlaube erhalten will, muss man dann entsprechend sehr tief in die Tasche greifen für die Versicherung. Hängt meiner Meinung nach auch davon ab, wie lange man schon im Job ist, usw.

    Übrigens ist die BU der VA auch üblicherweise besser als sie von den privaten Anbietern dargestellt wird:
    https://www.aerzteblatt.de/archiv/89...sch-und-privat
    Auszug von o. g. SEite:
    >>
    Der Berufsunfähigkeitsschutz bei einem berufsständischen Versorgungswerk ist eine berufsbezogene Erwerbsunfähigkeitsrente („spezialisierte Erwerbsunfähigkeitsabsicherung“). Der Schutz durch das Versorgungswerk ist sehr hoch zu veranschlagen, denn dieser liegt deutlich über dem der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Im Versorgungswerk wird teilweise Berufsunfähigkeit satzungsgemäß nicht abgesichert. Dies entlastet spürbar die Solidargemeinschaft und die laufende Prämienzahlung. Dadurch gibt es Spielraum für eine individuelle Vorsorgegestaltung und/oder eine ergänzende Versicherung. Dennoch ist die Behauptung falsch, dass erst bei 100 Prozent Berufsunfähigkeit Leistungen des Versorgungswerks fließen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg setzt der Berufsunfähigkeitsschutz des Versorgungswerks schon dann ein, wenn die Restleistungsfähigkeit eines Arztes nicht mehr dazu ausreicht, sein Existenzminimum zu sichern. Insofern kann der Berufsunfähigkeitsschutz des Versorgungswerks bereits dann eingreifen, wenn die Restleistungsfähigkeit des Arztes nur noch bei zehn bis 20 Prozent liegt (VGH Baden-Württemberg vom 8. Oktober 2002; Az.: 9 S 530/01; VGH Baden-Württemberg vom 17. Dezember 1996; Az.: 9 S 3284/94).
    >>

    @ohdasue: du hast natürlich Recht, dass die Verdienstmöglichkeiten von der Versicherung abhängt. Die meisten HEilberufe BU scheinen, da üblicherweise eher mit besseren Bedingungen versehen, aber eine recht ähnliche Formulierung zu wählen. Auch in meinem Vertrag steht: "Übt die versicherte Person jedoch eine andere, ihrer Ausbildung oder ERfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit als Arzt, usw.. konkret aus, liegt keine BU vor. Als entsprechend wird dabei nur eine solche Tätigkeit angesehen, die keine deutlich abweichenden Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung und WErtschätzung nicht spürbar unter das Niveau der bislang ausgeübten BErufstätigkeit absinkt. Unzumutabr ist dabei in der Regel eine Einkommensminderung von 20 Prozent oder mehr gegenüber dem jährlichen Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf, wobei die individuellen Gegebenheiten sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung zu berücksichtigen sind. Im begründeten Einzelfall kann auch eine unter 20 Prozent liegende Einkommensminderung unzumutbar sein"

    Das heißt man könnte theoretisch 75 Prozent des vorherigen Gehalts verdienen und könnte die BU Rente trotzdem erhalten, sofern BU nach der Definition der Versicherung vorliegt. Wobei ich mich frage, ob das tatsächlich auch so gilt, wenn das zuletzt erhaltene Gehalt ein vielfaches der BU Rente ist. Müsste aber eigentlich so sein.

    Zur Anrechnung von anderen BU Leistungen aus dem Versorgungswerk konnte ich jetzt aber gerade in meinen Versicherungsbedingungen nichts finden. Werde ich mal bei meiner Versicherung konkret nachfragen. Mir wurde damals bei Abschluss gesagt, dass etwaige Ansprüche aus anderen Quellen (Versorgungswerk oder ähnliches) angerechnet würden. DAmals waren meine Ansprüche aus der VA aber noch deutlich niedriger, so dass ich die Lücke absichern wollte. In den Bedingungen (DEutsche Ärzte Versicherung) habe ich es aber gerade nicht gefunden, dass eine solcjhe Anrechnung stattfindet. Das wäre natürlich noch ein wichtiger Punkt, um eine Entscheidung zu treffen. Oder weiß hier jemand, ob eine solche Anrechnung irgendwo anders geregelt ist? Weder in der Satzung meiner VA noch in den Bedingungen der privaten BU (DÄV) konnte ich das jetzt finden.
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  2. #12
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von test Beitrag anzeigen
    Tarumo wirst du von MLP bezahlt?
    Vielleicht wäre es sinnvoller eine etwas objektivere Quelle zu RAte zu ziehen.
    um Himmelswillen nein. Mit der Firma hab ich seit den Prüfungsskripten nichts mehr zu tun. Das letzte Mal hatte ich die Verbrauchernzentrale verlinkt, war auch nicht recht. In der Presse kommt das Thema alle paar Wochen. Kann sich jeder informieren, wie er will. Es gibt auch unzählige Konsumentenforen, oder man sucht einen unabhängigen Berater auf. Da der auch von was leben will, kostet das, aber einen Tod muß man sterben.

    Die Versicherung, bei der ich abgeschlossen habe, bzw. die sowas anbieten, bewerben ihr Angebot eher diskret bis garnicht (so als Faustregel). Vermutlich kommt die Unkenntnis daher.

    Der Knackpunkt ist halt, daß das Versorgungswerk erst ab 100% eintritt, seitdem ich den Beitrag über den C4-gelähmten, berufstätigen Radiologen gesehen habe, weiß ich, daß man hier die Latte sehr hoch hängen kann. Das Versorgungswerk und auch die allgemein üblichen (um die es ja hier nicht geht) BUV werden Dich dann verweisen, daß Du ja auch statt als Neurochirurg auch als Pförtner oder Parkplatzwächer arbeiten kannst, als Assistenzarzt für Humangenetik umschulen oder als FA für Anatomie. Daß das dann mit erheblichen Gehaltseinkünften einhergeht, oder ob es überhaupt Stellen für Dich gibt, ist den Versicherungsgesellschaften wurscht. Wenn Du also nicht zufällig am gewünschten Ort eine Stelle im gewünschten Tätigkeitsbereich und Zeitumfang bekommst mit einer Verwaltung, Dich Dich trotz dann schon bekannter Erwerbsminderung anstellt- dann ist der Ofen aus. So gravierend ist der Ärztemangel nicht, daß die Verwaltungen sich den Stellenschlüssel mit fachfremden, erwerbsgeminderten Teilzeitärzten versauen müssen. Dann doch lieber den jung-dynamischen Kollegen aus dem Osten, der sogar 150% arbeiten würde, wenn man ihn ließe. Außerdem geht es eher nicht um Unfälle, beim Neurochirurg ist die Karriere mit einem Tremor schon vorbei...
    Wenn man Single ist und reich geerbt hat, kann man sich das natürlich erlauben. Ich unterstelle mal, daß die Schreiber, die hier so vehement gegen eine sinnvolle BUV agieren, ihr Auto mindestens Teil,- wenn nicht sogar Vollkasko versichert haben, obwohl es sich hier um einen simplen Gebrauchsgegenstand handelt, der i.d.R. deutlich weniger als ein Jahresgehalt wert ist.
    Für meine BUV mußte ich nur eine Selbstauskunft ausfüllen bzgl. Vorerkrankungen (war unter 30). Leute mit schon bekannten gravierenden Krankheiten können die entweder ausschließen oder müssen verzichten (ein brennendes Haus kann man auch nicht mehr versichern). Da kann man als halbwegs Gesunder ja solidarisch mitverzichten oder wie soll ich das verstehen? Übrigens, diejenigen, seit dem letzten Thread hierzu sind die Prämien für Neueinsteiger natürlich gestiegen...
    Geändert von tarumo (02.12.2017 um 14:13 Uhr)
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  3. #13
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    Tarumo, wenn du meinen letzten Beitrag liest, wirst du merken, dass die BUV der VA häufig nicht ganz so schlecht, wie dargestellt, ist. Trotzdem ist es korrekt, dass es sich um eine berufsbezogene Erwerbsunfähigkeitsrente handelt und nicht um die BU Absicherung der letzten Tätigkeit. Da die häufiste BU URsache bei Ärzten psychiatrische KRankheiten sind und die wenigsten NEurochirurgen sind, bezweifele ich jedoch, dass bei der Mehrzahl der Ärzte mit BU der Weg zwischen privater BU und BU bei der VA so ein riesiger ist. Konservativ arbeitende Ärzte (Pathologne, RAdiologen) werden ja auch bei der privaten BU nicht so leicht 50 Prozent BU erreichen, wie beispielsweise ein Neurochirurg oder operativ arbeitender Unfallchirurg. Daher sehe ich auch gewisse Unterschiede, je nach ausgeübtem FA.

    Die Verbraucherzentralen richten sichr meist an die DRV versicherte Allgemeinheit, die eine deutliche schlechtere Absicherung als Mitglieder in Versorgungsanstalten haben, daher ist schon eine differenzierte Betrachtung im Einzelfall sinnvoll.
    Geändert von test (02.12.2017 um 14:21 Uhr)
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  4. #14
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von test Beitrag anzeigen
    BRemer: ja so sehe ich das in der Tat auch. Der Grenzbereich in dem die private BU (50 Prozent BU) eintritt vs. Versorgungswerk ist da, aber nicht riesig. Da muss jeder selber wissen, ob das zusätzliche RIsiko abgesichert werden soll und die Kosten wert ist. Eine Absicherung des tatsächlichen Einkommens, wird irgendwann einfach auch unglaublich teuer, .
    Wichtiger Punkt: ich persönlich habe nicht 100% des Einkommens abgesichert, sondern nur 2/3. Das macht die Prämien günstig, und wenn man nicht mehr arbeiten kann, hat man ja auch weniger Kosten (Sprit usw.). Je nach sozialer Situation und Einkommen kann man natürlich modifizieren. Der Rest vom Beitrag sollte einen nachdenklich machen: das Existenzminimum ist der Hartz IV Satz (ich wüßte nicht, daß für Ärzte anderes gilt) und um den zu bekommen, braucht man sich natürlich weder zu versichern noch überhaupt jemals zu arbeiten (überspitzt formuliert). Vermögen sollte man auch keines haben. Äußerungen aus öffentlich-rechtlichen Kreisen (das zählt auch das DÄB dazu) mauß man aber auch mit Vorsicht genießen, weil die Herren (eher wenig Damen dort) wohl kaum zugeben werden, daß ihr "Produkt" Mängel hat. Ist mit der "normalen" DRV ja ähnlich.
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  5. #15
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    Zitat Zitat von test Beitrag anzeigen
    Konservativ arbeitende Ärzte (Pathologne, RAdiologen) werden ja auch bei der privaten BU nicht so leicht 50 Prozent BU erreichen, wie beispielsweise ein Neurochirurg oder operativ arbeitender Unfallchirurg. Daher sehe ich auch gewisse Unterschiede, je nach ausgeübtem FA.
    .
    Das macht sich in den Prämien bemerkbar und ist auch der Grund, warum man sowas nicht online abschließen kann. Dafür haben Radiologen, die auch Interventionen machen, ein erhöhtes Risiko für andere Krankheiten, Patho ist mit der Gefahr von Schnittverletzungen, Infektionen und den Chemikalien auch nicht ohne usw. Letztendlich werden das die Firmen selbst am besten wissen. Daß die überwiegende Anzahl von Leuten wegen "psychischer Erkrankungen" frühberentet wird, ist eine Binsenweisheit und trifft auch den Rest der Bevölkerung. Ich sag´s mal so: wenn Du eine Frühberentung anstrebst, wird es auf eine psychische Erkrankung rauslaufen, "Gliedertaxe" und ähnliches ist nach diversen absichtlich abgesägten Fingern und Händen fast nirgendwo mehr standardmäßig dabei und dementsprechend keine Option...
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