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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Wenn man im ambulanten Setting operieren möchte, gibt es je nach KV unterschiedliche Verträge, und da kommt man nur mit bestimmten OP-zählen rein häufig.



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  2. #32
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Joa, aber die OP-Zahlen stehen ja nicht im Logbuch sondern in der Bescheinigung, die im Anhang ist.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #33
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich ist der Grund, dass die Geburtsurkunde sozusagen eine Schlüsselurkunde ist, die einem (im Gegensatz zu einem Zeugnis beispielsweise) auch den Zugang zu anderen Urkunden ermöglicht.
    Das Problem ist, dass meine Geburtsurkunde aus 199x veraltet sein könnte. Ich könnte ja mittlerweile verheiratet sein, nen anderen Namen, ein anderes Geschlecht etc haben. Und deswegen braucht man ne aktuelle Urkunde, in der alles nach aktuellem Stand steht.



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  4. #34
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Die KV will Logbücher? Als FA??? Welche KV soll das bitte sein? Meine Logbücher liegen bei der Ärztekammer und damit hat sich das. Kein Mensch wollte die bisher sehen. Auch nicht die KV. Hätten sie aus eben jenem Grund auch nicht haben können.
    Und kein Mensch wollte bisher von mir beglaubigte Zeugnisse etc. bei diversen Verwaltungen. Normale Kopie reichte.
    "Meine" KV erkannte im Rahmen meiner Fachrichtung erst mal fast nichts an und alle gängigen Verfahren mußten nachgewiesen und beantragt werden zwecks Erlangen der Abrechnungsgenehmigungen (natürlich geht das am einfachsten, wenn man schon ein Logbuch hat, ansonsten hätte man eins aufsetzen müssen). Spannend wird´s, wenn wie bei mir die KV-Vorgaben dann teilweise vom Logbuch differieren und ehemalige Chefs für Untersuchungen von anno dazumal angeschrieben werden müssen. Ungefähr so, als wenn Du bei der KV als Fahrer anfangen willst, Dein Führerschein nicht anerkannt wird und Du erst mal alle in der Fahrschulzeit gefahrenen Strecken mit Datum und Uhrzeit nachweisen mußt. Natürlich hofft die KV, daß man in dieser Zeit weiterhin Patienten behandelt, kann sich unter dem Verweis auf die noch nicht erteilte Genehmigung dann aber um die Vergütung drücken.
    Und um auf das eigentliche Thema zurückzukommen: "natürlich" wollten ÄK und KV auch einen Satz Zeugnisse, Abschlusszeugnisse aller vorheriger AG und das Zwischenzeugnis vom aktuellen AG. Und natürlich beglaubigt, weil "das ist ja sonst keine Urkunde". Also, es läppert sich wirklich sehr mit den Kopien.
    PS: ich mache hier keinen Unterschied zwischen dem Logbuch und dem Anhang, zum einen ist es je nach ÄK ohnehin das gleiche Dokument, zum anderen ist der Zahlenteil ja der Hauptinhalt und die Haupthürde, und nicht irgendwelche "Mitarbeitergespräche" oder "Kenntnisse im Impfwesen " oder ähnliches
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  5. #35
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Lustig. Ich musste keine Zeugnisse vorlegen, keine Nachweise von irgendwas, kein gar nix. Unsere KV wollte nur das FA-Zeugnis und die Approbationsurkunde. Gut, ich wollte nicht operieren, aber sonst...
    Aber Logbücher und Co wären ein Problem gewesen, da eben im Original nicht mehr vorliegend (bei uns sind das übrigens unterschiedliche Dokumente). Und meine Ex-Chefs hätten mir nen Vogel gezeigt, wenn ich nach Jahren mit so einer Anfrage gekommen wäre. Scheint dann doch ziemliche Unterschiede bei den KVen zu geben. Unsere war an sich ziemlich entspannt, aber auch etwas planlos in anderen Dingen.
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