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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Auch das sollte man als Arzt eigentlich verkraften können
    Das stimmt natürlich, wobei man ja trotzdem darauf achten kann, wenn es kein biw wenig Aufwand ist. Mir als Student tut es allerdings bei den Bewerbungen für Dtld. sehr weh (ca. 150€ pro Semester), sodass ich da durchaus nach Alternativen schaue.
    "Dum spiro, spero"
    Cicero



  2. #22
    Diamanten Mitglied
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    Das glaub ich dir. Und nein, ich befürworte auch dann, wenn man genug Geld hat, keine Verschwendung desselben. Aber im Kontext dieses Threads fand ich das Beklagen von €45 dann doch etwas speziell



  3. #23
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    3.740
    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    "Meine" Bezirksärztekammer (ein Bundesland im Südosten) hat zwar anstandslos alle Logbücher (es waren auch mehrere) beglaubigt, unter Verweis auf die Satzung aber NICHT die Geburtsurkunde (die man auch einreichen muß).
    Geburtsurkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Abschriften bekommst du sogar nur in der ursprünglich ausstellenden Gemeinde... hab ich nie verstanden, ist aber wohl tatsächlich korrekt



  4. #24
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    16.362
    Ja, das problem mit der Geburtsurkunde hatte ich auch bei meiner letzten Bewerbung. Hab dann ne Kopie hingeschickt und am ersten Arbeitstag das Original mitgebracht. War einfacher als über meine Geburtsgemeinde.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #25
    Diamanten Mitglied
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    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
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    Wahrscheinlich ist der Grund, dass die Geburtsurkunde sozusagen eine Schlüsselurkunde ist, die einem (im Gegensatz zu einem Zeugnis beispielsweise) auch den Zugang zu anderen Urkunden ermöglicht.



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