Es kommen IMHO die gleichen Regelungen bzgl. Stundenvergütung/Zuschläge/BD-Einstufung aus dem "angelehnten" TV-Ärzte VKA zur Anwendung, wobei dann eben der höhere Stundenlohn lt. der Vergütungstabelle (im Anhang TV Ärzte VKA) zugrunde gelegt wird. Warum mußt Du als OA Vordergrund machen? Oder geht es ums "reinkommen" aus dem Rufdienst?
CAVE: wenn Du als "Führungskraft" eingestuft wirst, kommt u.U das AZG nur eingeschränkt zur Anwendung.