Ok, danke für die Info, ich wusste nicht, dass man da verhandeln kann.
Und "Schonung" der Assistenten meinte ich nicht im fürsorglichen Sinne, sondern in der Vorbeugung der Abwanderung wegen Überlastung.
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Klingt auch total nach geringer Dienstbelastung, die eine Einordnung als BD rechtfertigen würde
Und nach einer "Schonung von Assistenzärzten" schon zweimal nicht. Wie gesagt, die Gewährleistung eines Facharztstandards extern kann man sich auch entsprechend außertariflich bezahlen lassen, da hast Du als OA einen hervorragenden Hebel.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
Ok, danke für die Info, ich wusste nicht, dass man da verhandeln kann.
Und "Schonung" der Assistenten meinte ich nicht im fürsorglichen Sinne, sondern in der Vorbeugung der Abwanderung wegen Überlastung.
Versuchen kann man es. Hängt vom Arbeitgeber ab. Aber selbst bei "stursten" Uni-Kliniken und selbst profitorientierten Klinikkonzernen geht da meistens was, und seit es über die Pauschalisierung der Dienste oder Pool etc. Und die Chancen sind auch als FA/OA deutlich besser, wobei ich auch WBA kenne, die außertarifliche Abmachungen haben. Vorbeugung der Abwanderung ist sicherlich gut, nur sind FA/OA noch wesentlich schwerer ersatzbar als WBA, und die Gefahr der Abwanderung in Niederlassung / lukrative Honorartätigkeit / Ausland um ein vielfaches größer, so daß das kein stichhaltiges Argument ist.
Im Übrigen wird es auch Dein zukünftiges Standing verbessern, wenn nicht CA/Verwaltung den Eindruck bekommen, Dich schon vor Antritt über den Tisch ziehen zu können.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
Ein Blick ins Gesetz hilft ja bekanntermaßen bei der Rechtsfindung. Es kann nur die Ausnahme nach § 18 I Nr. 1 ArbZG sein. Oberärzte sind per Definition keine Chefärzte, auch nicht für Juristen (ErfK/Wank, § 18 ArbZG, Rn 3). Da schon die meisten Chefärzte keine leitenden Angestellten sind, werden das Oberärzte ohnehin nicht sein.
Zitat von Evil
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Ich stelle in erster Linie auf die Tarifverträge ab, wo per Definition OA (z.B. TV-Ärzte Rhön oder Helios) schon in niedrigeren Stufen als bei VKÄ oder TVL eine "AT" Vergütung vorgesehen ist. AT heißt in diesem Fall nicht nur Geld, sondern auch Verzicht aufs Geltendmachen oder überhaupt Erfassung von Überstunden, FZA etc. (die Verträge sind im Detail vertraulich, ich kann aber aus erster Hand berichten). Ich kenne auch Häuser, wo die Chef- und Oberärzte per Definition von der elektronischen Zeiterfassung ausgenommen sind. Ob ein Chefarzt nun Chef ist oder nicht, obwohl er Chef heißt, ist sicherlich eine spannende Frage, zumal das Urteil hierüber in Verwaltungs/Wirtschafts/Personalangelegenheiten anders ausfallen dürfte als z.B bei einem behaupteten Behandlungsfehler.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"