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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,
    habe eben den Beschluss/Statement des Verfassungsgerichts gelesen und frage mich, was ihr darüber denkt?

    http://www.bundesverfassungsgericht....bvg17-112.html

    Meiner Meinung nach ist das ein guter Ansatz, gerade im AdH den (starken) Fokus auf die Abiturnote zu ändern und am Ortsvergabesystem zu arbeiten.
    Was ich noch ziemlich unverständlich finde ist die Aussage über die Wartezeit, für mich ist das noch sehr vage.

    Schade, dass das neue System dann erst zu 2020 umgesetzt werden muss.

    Was sind Eure Gedanken dazu?

    Beste Grüße
    Der Seefahrer



  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Zum einen wurden offenbar nur Ortspräferenz und Ausgestaltung des ADH sowie das Fehlen einer Wartezeitgrenze bemängelt. Bei letzterem wurde interessanterweise darauf hingewiesen, dass dann manch ein Studienbewerber keinen Studienplatz bekäme. Sprich: das klingt so, als müssten z.B. 12 Semester festgelegt werden und wer dann keinen Platz hat, ist raus. Der NC als solcher war wohl okay.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #3
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Witzigerweise wird der Zugang zum Richteramt im wesentlichen über die Note definiert, ob man da auch dagegen klagen kann? An dem Mangel an Studienplätzen sowie dem "gefühlten" Desinteresse der Unis, die Plätze in größerer Anzahl über anderweitige Methoden zu verteilen, wird sich nichts ändern. Insofern wird der Mangel jetzt bloß anders verwaltet...
    Geändert von tarumo (19.12.2017 um 14:51 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  4. #4
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    Werde da noch nicht schlau draus. Soll es da eine Art cut off geben? Ich habe viele WS und ein mittleres Abi (2,5). Selbst werde ich noch weit vor den Änderungen loslegen können, aber es liest sich für mich als ob man den NC bloß noch zentraler macht, indem man unter den Wartesemestlern den Notenfaktor stärkt. Vermutlich werden die Änderungen den klassischen Langzeitwarter wie mich am härtesten treffen. Im Grunde haben doch die Kläger (Warter mit med. Berufen) ihre eigene Quote fundamental geschwächt in dem Glauben, ihren Einzelfall beschleunigen zu können, oder?
    Was wird dies wohl bedeuten für die WS-Quote?



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Genau das ist bei mir die Frage, ich habe zum WS19/20 dann 14 Wartesemester, wenn das z.B. auf 10 Maximale WS festgesetzt wird, falle ich dann einfach raus? Dann wären 7 Jahre für mich umsonst gewesen und wenn sich das so rauskristallisiert, dann könnte ich doch eigentlich direkt etwas anderes Studieren.



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