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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    ehem-user-31012019-1024
    Guest
    Wer nach x Wartesemestern keinen Studienplatz bekommt, der ist "raus". Ganz einfach. Feuerblick liegt mit Ihrer Vermutung also richtig.
    Die Kläger (mit den schlechten Abiturnoten) haben sich in das eigene Knie geschossen.



  2. #7
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    In Randnummer 225 wird (zusammen mit Randnummer 224) davon gesprochen, dass eine Wartezeit von vier oder mehr Jahren dem Studienerfolg abträglich wäre.

    In Randnummer 218 wird übrigens festgestellt, dass eine Wartezeitquote verfassungsrechtlich gar nicht nötig wäre.

    Am stärksten profitieren werden meinem Gefühl nach wahrscheinlich die mit einem Abi von 1,4-1,9.



  3. #8
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Witzigerweise wird der Zugang zum Richteramt im wesentlichen über die Note definiert,
    Aber da geht es ja um eine Studienexamsnote, die wirklich etwas aussagt im Gegensatz zu Abitur und Medizinnoten.



  4. #9
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    Zitat Zitat von easy-peasy Beitrag anzeigen
    Wer nach x Wartesemestern keinen Studienplatz bekommt, der ist "raus".
    Und unter den Leuten mit maximal X WS entscheidet die Note, nehme ich an. Damit ist der Einserschnitt dann ja bloß zementiert, da in die übrigen Quoten übertragen worden.

    Die Art von Gerechtigkeit, die den Klägern vorschwebte, ist damit auch noch nicht gesichert, denn theoretisch kann es durch Schwankungen (wie jetzt zwischen WS und SS) ja zu Fällen kommen, die jedesmal knapp daneben liegen und just in dem Semester die richtige Kombi aus WS und DN haben in dem sie durch Überschreitung der maximalen Wartezeit rausfliegen, während ein kürzer Wartender mit Dusel schon nach 3 WS einen Volltreffer landet. Die nächsten Klagen sind also vorprogrammiert.

    Und dafür ausgerechnet die an sich ganz effektive Ausgleichsfunktion Wartezeitquote kaputt geklagt?

    Alternativ fällt Wartezeit komplett weg.

    Gut daß ich schon 2018 dran kommen dürfte.... allen anderen Altabiturienten wünsche ich eine brauchbare Übergangslösung. Sowas wie mich/uns wird es wohl in Zukunft nicht mehr geben.



  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Wegfallen wird sie glaube ich nicht, auch wenn ausdrücklich festgehalten wurde, dass sie rein optional ist. Es gibt sie ja auch in allen (?) anderen Studiengängen.

    Und wenn es in der Wartezeitquote gleich viele Studienplätze wie bisher gibt, aber gleichzeitig die Wartezeit nach oben begrenzt sein soll (Randnummer 225 könnte man so interpretieren, dass das Maximum nach Ansicht des Gerichtes 8 Semester betragen soll, aber all diese Details sind ja noch lange nicht fix), ist IMHO klar, dass es in der Wartezeitquote irgendeine Art der Verrechnung von WZ und DN geben wird (bzw. muss). Und zwar meines Erachtens nicht nur wenn man den Grenzwert von WZ hat (denn sonst würden ja immer nur die mit sehr gutem Abi einen Platz in der Wartezeitquote bekommen ), sondern auch bei allen niedrigeren Werten von WZ.

    Kleines Rechenbeispiel (mit sehr vielen impliziten Annahmen, aber spontan fällt mir nichts brauchbareres ein): Im WS 17/18 gab es 29.128 Beweber in der Wartezeitquote. Man kann annehmen, dass sich zum Wintersemester "jeder" bewirbt, da zum Wintersemester alle Unis zur Auswahl stehen. D.h. es gibt wahrscheinlich mindestens 4.300 Bewerber in jeder "Jahreskohorte" (29.128 / 13,5 x 2). Und es wurden 2.547 Leute in der Wartezeitquote zugelassen. Im SS 17 wurden 401 Leute in der Wartezeitquote zugelassen. Das heißt wenn das System in einem steady state wäre, und man der Einfachheit halber annimmt, dass immer nur diejenigen mit dem Grenzwert an Wartesemestern einen Platz bekommen können, würden die schlechtesten ca. 30% keinen Platz bekommen. Aber dadurch, dass man ja anscheinend bis zu 6 Semester "abbauen" will, würde besonders die Übergangsphase bis zu diesem neuen steady state mit einem niedrigeren Maximum an Wartesemestern diejenigen mit "besseren" Abiturnoten stark bevorzugen.
    Geändert von davo (19.12.2017 um 16:13 Uhr)



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