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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #146
    Diamanten Mitglied
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    Hast du den Thread eigentlich gelesen? Die Wartezeit soll begrenzt werden - möglicherweise auf acht Semester. Wie das genau geschehen soll, weiß noch niemand - ich vermute, dass man in der Wartezeitquote auch die DN berücksichtigen wird, aber das ist zum jetzigen Zeitpunkt eben eine reine Vermutung. Die ganzen Gedanken von wegen, wird die Wartezeit weiter steigen, kannst du also beiseite legen. Dein Problem wird eher deine DN sein.

    Trotzdem ist eines klar: Wenn du jetzt Pharmazie studierst, gehst du zum SS 2020 mit WZ 4 / DN 2,8 ins Rennen. Wenn du jetzt nicht Pharmazie studierst, gehst du zum SS 2020 mit WZ 9 / DN 2,8 ins Rennen. Sollte nicht so schwer sein herauszufinden mit welchen Daten du bessere Chancen hast, oder?



  2. #147
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    Also meinst du meine Chancen sind gut? Für 2020 oder 2021??



  3. #148
    Diamanten Mitglied
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    5. WBJ Psychiatrie
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    Wie ich schon geschrieben habe: Niemand weiß, wie das neue System genau aussehen wird. Deshalb kann man für SS 2020 und später keine seriöse Prognose abgeben. Nachdem du im WS 2019/20, also im wahrscheinlich letzten Semester mit dem alten System, nur 8 Wartesemester haben wirst, ist extrem unwahrscheinlich, dass es bis dahin klappen wird. Deine einzige Hoffnung ist das neue System - aber wahrscheinlich wirst du auch da schlechte Chancen haben. Trotzdem gilt, was ich bereits geschrieben habe: Wenn du deine (wahrscheinlich geringe) Chance in der (neu gestalteten) Wartezeitquote wahren willst, solltest du bis Ende 2019 nicht an einer deutschen Hochschule studieren.



  4. #149
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    Es wird ja immer von Wartezeit in den Forderungen geredet. Theoretisch müsste es ja Bewerbungszeit heißen, aufgrund der Umstellung zum WS 18/19. Bin mal gespannt wie die das machen wollen wenn ich 2019 14 Bewerbungssemester vorweisen kann. Kann mir iwie nicht vorstellen dass die 6 verfliegen. Hab mir trotzdem schon einen Plan B ausgedacht....



  5. #150
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    Im Gerichtsurteil steht meines Wissens auch drin, dass Spontanbewerber nicht benachteiligt werden dürfen. Damit dürfte das mit den Bewerbungssemestern hinfällig zu sein...



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