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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #156
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    Das ist nicht bekannt. Im Urteil steht nur, dass bis Jahresende 2019 eine Neuregelung verabschiedet werden muss, und dass die aktuellen Regeln bis dahin gelten sollen (siehe Randnummer 253).

    Realistisch betrachtet glaube ich nicht, dass sich 2018 noch was tun wird. Tippe eher auf die zweite Jahreshälfte 2019.



  2. #157
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    Ich hoffe, dass 2019 dann einfach alle Wartezeitquoten abgeschafft werden, was nach BVerfG verfassungsrechtlich absolut legitim wäre und Deutschland ist ohnehin das einzige Land der Welt, das diese ungerechte Quote fürs Nichtstun eingeführt hat. Die Wartezeitler nehmen nehmen denjenigen die Studienplätze weg, die sich in der Schule Mühe gegeben haben. Führt meinetwegen einen flächendeckenden Medizinertest zur Verbesserung der Abinote ein, aber schafft endlich die Wartezeitquote ab, dann entspannt sich der NC etwas und niedere Einser- und gute Zweierschüler haben wieder bessere Chancen. Das Anspruchsdenken, das manche Wartezeitler an den Tag legen, als ob ihnen der Staat sofort ihr Traumstudium ohne entsprechende Leistung schulde ist mir unbegreiflich. Dreistigkeit kennt wirklich keine Grenzen. Erwiesenermaßen versagen Wartezeitler dann auch noch (wer hätte es gedacht) deutlich häufiger als alle anderen Studenten im Physikum und verschwenden damit haufenweise Steuergelder.



  3. #158
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    Ich sehe es ähnlich, auch wenn ich direkt ein Betroffener bin. Daher bin ich ein Freund von zusätzlichen Auswahlkriterien neben den DNs. Ich hätte mir eine solche Regelung schon früher gewünscht.
    Für mich kam eine Klage auch nie in Frage, da ich 2012 wusste, was für Wartezeiten auf mich zukämen. Für eine sofortige Abschaffung bin ich allerdings völlig dagegen, auch wenn es unter eine "unechte Rückwirkung" fallen würde, wobei auch da die Verhältnismässigkeit meiner Meinung nach nicht gegeben wäre.
    In meinem Fall: 2012 Abi gemacht, geschaut, was es für sinnvolle Möglichkeiten gibt, mich weiterzubilden ohne Wartesemester einzubüssen. Jemandem einen Ausbildungsplatz wegzunehmen kam auch nicht in Frage. Hier sehe ich generell auch einen Systemfehler: absolvierte Ausbildungen zeigen absolut, dass diese Person motiviert ist und die Sache mit dem Medizinstudium ernst nimmt. Bekommt diese Person dann einen Studienplatz fehlt es dennoch wieder an Rettungskräften, KrankenpflegerInnen etc., aber das sei ein anderes Thema.
    Ich studiere daher aufgrund des grenznahen Wohnorts in der Schweiz Pharmazie. Der Bachelor ist abgehakt, der Master mit Staatsexamen sollte im kommenden Jahr folgen. Meckern auf hohem Niveau, das ist mir bewusst. Finanziell gesehen gibt sicherlich zum grossen Teil insbesondere in der Schweiz lukrativere Aussichten als als Arzt in D, aber... ich habe seit demnächst 6 Jahren fest damit gerechnet eines Tages das Medstudium aufzunehmen und hielte es für daneben "sein Wort nicht zu halten" und all die Jahre umsonst gewartet und gehofft zu haben. Ich hätte mein bisheriges Leben deutlich anders gestaltet.
    Darüberhinaus weiss ich nicht mal, ob ein Pharmaziestudium (CH ist in Deutschland problemlos anerkannt) überhaupt wie eine medizinische Ausbildung a la RettAss/Notfallsani/Krankenpfleger angerechnet wird, da immer von "medizinischer Ausbildung wie RettAss..." die Rede ist.

    Neuregelungen für alle Neuabiturienten fände ich absolut legitim - auch wenn ich erst jetzt Abi gemacht hätte. Ich wüsste im Vorfeld was Sache ist und was auf mich zukommt. Aber das ginge der Regierung womöglich zu lange, was auch wieder verständlich ist.

    Bevor wieder Unmut zum Tragen kommt: Ich bin für die Neuregelung, von mir aus auch inklusiver Änderung der Wartezeit, aber gegen einen cut, der in Form einer sofortigen Abschaffung nicht absehbar war und somit definitiv unverhältnismässig wäre für all diejenigen, die dem Gesetz bereits jahrelang vertraut hatten (sei dieses Gesetz bzw. dieser Vertrag nun "gut" oder nicht).



  4. #159
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    Naja, theoretisch ist die Verschlechterung deiner Chancen auf einen Studienplatz kein Eingriff in deine Rechte, der Staat muss nur Chancengleichheit bieten und die bestand als du dein Abitur gemacht hast. Das BVerfG hat festgestellt, dass die Existenz einer Wartezeitquote verfassungsrechtlich entbehrlich ist, ergo eine sofortige oder Abschaffung nach Übergangsregelung dieser wäre nicht verfassungswidrig. Ich kann verstehen, dass dies ärgerlich wäre, aber unverhältnismäßig wäre das nicht, da ohnehin nie ein verfassungsrechtlich verbriefter Anspruch auf einen Studienplatz bestand, lediglich ein Anspruch auf Chancengleichheit.



  5. #160
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    Von einem Eingriff in meine Rechte war auch nie die Rede.
    Ich verstehe absolut Deine Argumentation. Sie beruht auf dem Recht des Staates. Hier wird meines Erachtens aber deutlich, dass Recht nicht gleich gerecht sein muss, weshalb ich an die Verantwortlichen appelliere eine akzeptable Übergangslösung für die bereits Wartenden zu finden, da dadurch ja niemand plötzlich zu schaden käme. Hingegen die bereits Wartenden durchaus vor unvollendete Tatsachen gestellt werde würden (klar: Recht ist Recht, Rücksichtnahme ist Rücksichtnahme).
    Genau richtig: es wäre verdammt ärgerlich.



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