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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von Stornosaurus Beitrag anzeigen
    Meine Personalabteilung behauptet, es ginge bei den Fristen nicht um die Beschäftigungszeit / Betriebszugehörigkeit, sondern um die Vertragsdauer.[...]

    Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das ein gern genommenes Blabla von der Personalabteilung ist, wenn sich jemand nach der Kündigungsfrist erkundigt und der Personalabteilung gerade nicht in den Plan paßt, daß der gehen will. Wenn die Kündigung dann auf dem Tisch liegt, werden aber die korrekten Regelungen zugrundegelegt, denn eine andere Chance hat man als Arbeitgeber ja eh nicht.

    Also ich würde schön die Kündigung abgeben, mich bei den Fristen nach §31 richten, und am wichtigsten: Natürlich sich den Eingang der Quittung (mit Datum) auf einer Kopie quittieren lassen. Habe ich so gemacht und hat bestens funktioniert, auch wenn beim Abgeben der Kündigung nochmal kurz ein "aberaber..." aufkam. Habe ich freundlich ignoriert und paar Tage später netterweise sogar eine schriftliche Bestätigung des Austrittstermins bekommen (zusammen mit dem Angebot, bis dahin natürlich jederzeit den Vertrag doch wieder zu verlängern).

    Soweit meine Erfahrungen. Im übrigen kann auch ich Mitgliedschaft und Beratung beim Marburger Bund ans Herz legen.



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  2. #7
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    Kann da nur zustimmen, Pflaume .
    Der Marburger Bund ist der Verband, der die Tarifverhandlungen mit den AG führt und die Tarifverträge aushandelt; ist spezialisiert auf Angestellte.
    Wissen macht nichts.



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  3. #8
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    Danke dir! Der Marburger Bund sieht das genau so. Nur eben nicht meine Personalabteilung. Und die werden sich nun wohl mit den Justitiaren streiten müssen. Laut MB hätte es in den letzten dreißig Jahren nur ein einziges Mal eine derartige Auslegung (Vertragsdauer statt Beschäftigungszeit) seitens eines Arbeitgebers gegeben.



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  4. #9
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Sehe ich das richtig, daß sich alles um eine Auslegungs-Differenz von vier Wochen dreht, die Dich der Arbeitgeber gerne weiter "zwangsarbeiten" lassen würde? Boah....
    Laß den MB sich drum kümmern, wahrscheinlich regelt sich das dann in Deinem Sinne. Krankenhausjuristen/personaler sind IMHO nicht die hellsten Lichter am Baum...
    Bevor ich mich allerdings auf private Kosten in einen längeren Rechtsstreit verstricke, würde ich dann lieber noch Resturlaub/Überstunden/Zeitzuschläge und vielleicht noch ein paar Fortbildungstage nehmen, und wenn dann noch ein, zwei Wochen übrigbleiben, dann kann einem so eine Auseinandersetzung schon mal auf den Magen schlagen Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil. Zeugnisse würde ich in jedem Fall jetzt schon zeitnah anfordern, damit die Gegenseite nicht noch eins draufsetzen kann.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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