Dann gehört die Wache an der Betriebsstätte mit OP zur ersten Tätigkeitsstätte. Für die zweite gibt es damit 12€ Verpflegungsmehraufwand sowie Reisekosten für Hin- und Rückfahrt.
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Das Kh in dem ich (noch) arbeite hat insgesamt 2 Standorte; die jeweilige Rettungswache befindet sich jeweils auf Kliniksgelände.
Bedingt durch die Verteilung der Fachabteilungen arbeite ich dauerhaft nur an einem Standort (OP, ICU, sämtliche Fachabteilungen) während am anderen Standort eine große Pulmo, Geriatrie und Psychiatrie ist sowie die bereits erwähnte NEF-Wache..
Dann gehört die Wache an der Betriebsstätte mit OP zur ersten Tätigkeitsstätte. Für die zweite gibt es damit 12€ Verpflegungsmehraufwand sowie Reisekosten für Hin- und Rückfahrt.
Zitat von Evil
Bzw. bei 24h-Dienst wohl 24 Euro, wegen Übernachtung?!
Es gehört zwar jetzt nicht zum Thema Notarztdienst, aber ich hätte da auch nochmal ne Frage:
Wenn ich von meinem Arbeitgeber aus als "Leiharbeitnehmer" für mehrere Monate zur Weiterbildung an ein anderes Haus gehe, aber weiter von meinem Arbeitgeber bezahlt werde und bei diesem auch Dienste mache, gebe ich die Tage, an denen ich am anderen Haus war, dann in der Einkommensteuererklärung auch als Dienstreise an? Ich wüsste nicht, wo sonst?
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Zitat von Evil