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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Panto-zol
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    Ich würde gerne nebenberufliche Notarztdienste übernehmen. Ich frage mich, an was muss ich aus organisatorischer Sicht alles denken?

    Gibt es dazu eine gute Übersicht?
    Benötigt man eine Steuernummer?



  2. #2
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Natürlich brauchst du eine Steuernummer, musst ja die Einnahmen versteuern. Die hast du ja aber eh durch deine Steuererklärung für die nichtselbständige Arbeit. Musst halt bei der Steuererklärung in Zukunft dann Anlage S mit einreichen sowie EÜR bei Einkünften über 17.500 €/a.

    Du brauchst die MPG-Einweisungen des jeweiligen Standortes, freiwillige BG nicht mehr seit April diesen Jahres (da seitdem der Auftraggeber dafür verantwortlich ist). Berufshaftpflicht und ggfs Rechtsschutz wären noch wichtig (vor allem Ersteres). Viele AG fordern auch eigene Einsatzkleidung ohne Kennzeichen von HiOrgs oder anderer Gebietskörperschaften.

    Neben der Versteuerung auch an die Beiträge zur Rentenversicherung in der Ärzteversorgung denken, das sind 14%, die die nochmal aus der Gewinnsumme haben wollen.



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Haftpflichtversicherung klären- viele "Restrisokoversicherungen" für Ärzte haben genug Notartzschichten für eine Nebentätigkeit mit drin und die kosten nicht viel. Unfallversichert bist du inzwischen gesetzlich.

    Steuernummer müsstest du ja so oder so haben. Die schreibst einfach mit auf die Rechnungen. Manche Auftraggeber melden deine Einkünfte an das Finanzamt. Du musst aber am Ende des Jahres selbst versteuern über die Steuererklärung (wichtig- genau aufschreiben wann du wo Dienst gemacht hast, wie lange die gingen, wie viele km Anreise du hattest, Rechnungen für Notarztklamotten aufheben etc.). Im Folgejahr musst dann meist quartalsweise vorauszahlen und dann am Ende des Jahres wieder abrechnen.

    Viele auftraggeber fordern noch einen Nachweis,dass du sozialversicherungsbefreit nach §23c SGV IV bist- also Nachweis eines festen Jobs oder eigener Praxis- die Notarztbörse fordert inzwischen eine entsprechende Erklärung und Nachweise und kümmert sich für die Auftraggeber drum. Anders wirst du eigentlich nicht mehr vermittelt. Und einige Auftraggeber fordern die DRV-Befreiung. Das ist eigentlich bekloppt, weil das mit der Gesetzesänderung obsolet ist. In der Regel akzeptieren sie die Befreiung für deinen Hauptjob, auch wenn das nicht zählt.

    Wenn du eh beim Versorgungswerk bist, musst dich nicht extra anmelden, aber die Nebentätigkeit melden und dann bekommst in der Regel den Antrag auf Befreiung für die DRV- die bearbeiten Befreiungsanträge nach §23c SGB IV aber offenbar nicht. Also einfach ignorieren. Das ist nur noch eine riesen Verarsche.

    Und ein organisatorischer Punkt ist nicht ganz unwichtig wenn du dann deine erste Schicht auf der Wache hast- frag wie das mit den Totenscheinen und deren Abrechnung ist.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Panto-zol
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    Vielen Dank für eure schnellen und ausführlichen Antworten.
    Habe es mal zusammengefasst:

    Organisatorisches:

    - Meldung an das Versorgungswerk über die neue Tätigkeit
    - DRV Befreiungsbescheid für den Betreiber des Standortes
    - Steuererklärung am Jahresende (genaue Aufzeichnungen der Tätigkeiten führen)
    - Versicherungsumfang prüfen
    - Nebenerwerbsgenehmigung des Arbeitgebers einholen

    Vor Ort:

    - Dienstkleidung klären
    - Einweisungen nach MPG etc.
    - Totenschein Verfahrensweise klären



  5. #5
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Zitat Zitat von Panto-zol Beitrag anzeigen
    - Meldung an das Versorgungswerk über die neue Tätigkeit
    - DRV Befreiungsbescheid für den Betreiber des Standortes
    1. Dem Versorgungswerk musst du nix melden. Wenn du in Düsseldorf bist, wie in deinem Profil steht, schickt dir die Nordrheinische ÄV kurz vor Weihnachten immer so ein Formular zu, wo freiberufliche Einkünfte angegeben werden müssen. Das ausfüllen, zurückschicken und du bekommst dann eine Rechnung über die zu leistenden Abgaben (in der Regel innerhalb von 2 Wochen).

    2. DRV Befreiungsbescheide sind nicht mehr notwendig für freiberufliche notärztliche Tätigkeiten, und da würde ich mich auch auf nix anderes einlassen.



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