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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #56
    Registrierter Benutzer
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    Das wäre für mich die springende Frage, ob man fie 30 cent bei Auswärtstätigkeiten wie NAW fahren statt eines Bahntickets ansetzen darf. Eigentl dürfen Bahnfahrer gegenüber PKW-Fahrern nicht benachteiligt werden. Für 400km (à30cent) könnte ich 120 Euro absetzen, für die Bahntickets nur ca 60



  2. #57
    Dunkelkammerforscher
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    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
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    3.740
    https://www.lohn-info.de/reisekosten.html

    Hier wäre zumindest meine Meinung vertreten: es dürfen nur tatsächliche Kosten angesetzt werden



  3. #58
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Nur tatsächliche Kosten. Solange dein Finanzsamtsachbearbeiter nicht gerade im selben Zug saß und du ausreichend km aufm Auto machst....
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #59
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    01.01.2005
    Ort
    es war einmal
    Semester:
    WB die 2.
    Beiträge
    210
    Die jeweilige Bewilligung hängt auch vom einzelnen FA und/ oder Sachbearbeiter ab. Bei uns bekommt man den Verpflegungsmehraufwand auch auf der ersten Arbeitsstelle bewilligt, wenn man NEF fährt, da man ja ständig in Einsatzbereitschaft ist und zb der Gang in die Klinikkantine nicht unbedingt möglich ist. Ich kenne allerdings auch Leute denen das an anderen FAs nich gewährt wurde...



  5. #60
    Registrierter Benutzer
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    07.01.2010
    Beiträge
    139
    Liebe Kollegen,
    folge Frage verwirrt mich ein wenig. Zwischen zwei Stellen möchte ich zwei Monate "Auszeit" nehmen, vorallem um meine Dissertation endlich fertig zu machen. Um das Haushaltseinkommen aber trotzdem nicht zu sehr ausbluten zu lassen, würde ich gerne freiberuflich Notarzt fahren. Kranken- und Pflegeversicherung ist bei mir privat, sodass diese Beiträge einfach weiter gehen würden. Aber was ist mit dem Rest? Führe ich für die Sozialversicherungen selber ab? Ist es überhaupt möglich ohne Hauptarbeitgeber freiberuflich als Notarzt zu arbeiten? (wegen dieser ganzen DRV Befreiungsgeschichte)



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