https://www.lohn-info.de/reisekosten.html
Hier wäre zumindest meine Meinung vertreten: es dürfen nur tatsächliche Kosten angesetzt werden
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Das wäre für mich die springende Frage, ob man fie 30 cent bei Auswärtstätigkeiten wie NAW fahren statt eines Bahntickets ansetzen darf. Eigentl dürfen Bahnfahrer gegenüber PKW-Fahrern nicht benachteiligt werden. Für 400km (à30cent) könnte ich 120 Euro absetzen, für die Bahntickets nur ca 60
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Hier wäre zumindest meine Meinung vertreten: es dürfen nur tatsächliche Kosten angesetzt werden
Nur tatsächliche Kosten. Solange dein Finanzsamtsachbearbeiter nicht gerade im selben Zug saß und du ausreichend km aufm Auto machst....
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Die jeweilige Bewilligung hängt auch vom einzelnen FA und/ oder Sachbearbeiter ab. Bei uns bekommt man den Verpflegungsmehraufwand auch auf der ersten Arbeitsstelle bewilligt, wenn man NEF fährt, da man ja ständig in Einsatzbereitschaft ist und zb der Gang in die Klinikkantine nicht unbedingt möglich ist. Ich kenne allerdings auch Leute denen das an anderen FAs nich gewährt wurde...
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Liebe Kollegen,
folge Frage verwirrt mich ein wenig. Zwischen zwei Stellen möchte ich zwei Monate "Auszeit" nehmen, vorallem um meine Dissertation endlich fertig zu machen. Um das Haushaltseinkommen aber trotzdem nicht zu sehr ausbluten zu lassen, würde ich gerne freiberuflich Notarzt fahren. Kranken- und Pflegeversicherung ist bei mir privat, sodass diese Beiträge einfach weiter gehen würden. Aber was ist mit dem Rest? Führe ich für die Sozialversicherungen selber ab? Ist es überhaupt möglich ohne Hauptarbeitgeber freiberuflich als Notarzt zu arbeiten? (wegen dieser ganzen DRV Befreiungsgeschichte)