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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #61
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das geht nicht. So etwas ist in unserem Sozialsystem nicht vorgesehen.
    Du brauchst mind. 15 Stunden als Angestellter oder Beamter oder ne eigene Praxis um als Notarzt arbeiten zu dürfen.
    Es sei denn, du findest einen Notarztstandort der dich sozialversicherungspflichtig anstellt.

    Du wirst schlichtweg nicht mehr vermittelt wenn du die Voraussetzungen nach §23c SGB IV nicht nachweisen kannst. Und Auftraggeber, die nicht über die Börse gehen, werden wegen deren Risiko wohl selber prüfen.

    Mein Tipp: Schreibe deinen Bundestagsabgeordneten an. Die DRV hat wilde Sau gespielt und die Regierung hat mit dem 23c schlichtweg Mist gebaut.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #62
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    Aber wie machen das dann die Vollzeit-Leihärzte, die komplett ohne Festanstellung arbeiten?



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  3. #63
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von DoctorNew Beitrag anzeigen
    Aber wie machen das dann die Vollzeit-Leihärzte, die komplett ohne Festanstellung arbeiten?
    Die sind die nächste Zielgruppe der DRV... angestellt über Zeitarbeitsfirma die dich vermittelt würde vermutlich gehen



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  4. #64
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Wobei die DRV bei solchen Zeitarbeitsfirmen genau auf die Vertragsgestaltung schauen wird.

    Normale Honorarärzte wird es bald nicht mehr geben. Die Kliniken bekommen schon Probleme mit ihren Betriebsprüfungen.
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  5. #65
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    QUOTE=Sebastian1;2032880]Mein FA hat die Pauschale an sich bejaht. Sie wollten das aber nicht zusätzlich zu den Werbungskosten, km-pauschalen etc. gelten lassen, sondern nur bis zu. Ich geb's einfach an, streichen können die immer noch.

    Habe auch das Merkblatt aus Bayern wiedergefunden, da steht sogar zu den "begünstigten Personengruppen" - bezugnehmend auf auf das Urteil aus deinem Posting -

    .[/QUOTE]

    Das ist ja echt faszinierend, war mir so bisher nicht bewusst.

    Wenn man sich das Merkblatt mal komplett durchliest, und so berechnet es auch mein Steuerprogramm, dürfte folgendes korrekt sein:

    Übersteigen die Einnahmen die Höhe der Pauschale wird immer die komplette Pauschale anerkannt, auch wenn die tatsächlichen Ausgaben niedriger waren. Die tatsächlichen Ausgaben spielen dann in der Veranlagung keine Rolle.

    Sind die Ausgaben höher als die Pauschale, werden diese mit der Pauschale verrechnet, d.h. es kommt nur der Teil in die Berechnung, der über den 2400 EUR liegt oder anders gesagt, es zählen alle Ausgaben aber dafür ist die Pauschale weg.

    Beides komplett aufsummiert sollte es eigentlich nicht geben, allerdings werden viele Steuererklärungen nur sehr oberflächlich bzw. stichprobenartig kontrolliert, kann also sein, das sowas durchrutscht.

    Wenn man jetzt nicht irrsinnig weit fährt, keine teuren Fobis besucht hat und dementsprechend keine 2400 EUR Betriebskosten hatte, kann sich das ganze also lohnen, wer über den 2400 EUR is kannst eigentlich gleich lassen.



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