Frage nochmal zur Steuererklärung. Angenommen ich fahre auf Freiberuflicjer Basis Notarzt. Welche Posten kann ich in meiner Steuererklärung alle absetzen.
Frage, da die Abgaben doch recht massiv sind.
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Achso- verbeamtet oder sonstwie vom Versorgungswerk befreit bist du nicht, oder?
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Frage nochmal zur Steuererklärung. Angenommen ich fahre auf Freiberuflicjer Basis Notarzt. Welche Posten kann ich in meiner Steuererklärung alle absetzen.
Frage, da die Abgaben doch recht massiv sind.
Klamotten, Bücher, Lehrgänge, Büromittel, Porto, Arbeitszimmer (wenn du was entsprechendes hast, weiss nicht, ob eine entsprechend eingerichtete Ecke im Wohnzimmer inzwischen anerkannt wird). Telefon/Handy, Internet anteilig.
Wegstrecke, Tickets für öffentliche Verkehrsmittel, doppelte Haushaltsführung (macht aber mein Steuerberater, ist aber wichtig, dass du aufschreibst wie lange du weg warst.). Einzahlungen in´s Versorgungswerk, Mitgliedschaft in Notarztbörse (oder wer dich halt vermittelt), Fachgesellschaften, Versicherungen (sofern sie anfallen).
Und es gibt so eine komische Pauschale für Pflege?tätigkeiten, wo auch Notarztdienste drunter fallen. Vielleicht weiss einer der anderen was ich meine.
Steuerberaterkosten, falls du einen nutzt.
Achso- die Einkünfte werden immer dann bei der Steuer angegeben wenn sie bei dir aufm Konto sind- hab das ne Weile mit den Dezemberdiensten falsch gemacht.
Und an die Einkünfte durch Leichenschauen denken.
Am besten die Kontoauszüge irgendwo auf den Rechner ziehen.
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Hamlet, Act I, Scene 3
Vergiß die Verpflegungspauschalen nicht. Bei 24h Diensten sind das immerhin 24Euro. Bei unter 12h noch 12 Euro.
Haben oder nicht haben. Aber vll. meinte Wacken das mit den Pflegepauschalen?
I'm a very stable genius!
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Ne, das mit der Verpflegungspauschale meinte ich eher mit der doppelten Haushaltsführung.
Und das mit der Verpflegungspauschale gilt ab dann wenn du von zu Hause weg bist. Musst mal schauen, wie da die jeweiligne Grenzen sind. Ich glaub unter 12h, 12-16? 16-24? Irgendwie sowas.
Diese andere Pauschale. Hm wo war das nochmal, ich find´s gerade nicht. Ich glaub das kommt irgendwie aus dem bayerischen Steuerrecht. War eine ganz komische Kombination- Pflege und Lehrtätigkeit/Bildung oder sowas.
§3 Nummer 26 EStG war es. Die sog. Übungsleiterpauschale.
Achso- Laptop und Handy an sich (also nicht die Telefonkosten, sondern die Anschaffungskosten) kannst du auch geltend machen, Laptop wird aber über x Jahre abgeschrieben.
Und Waschkosten für die DIenstklamotten.
Vielleicht das erste Mal über nen Steuerberater machen lassen und danach selber.
Geändert von WackenDoc (30.12.2017 um 22:53 Uhr)
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