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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Eine Bekannte hat mir von einer Nacht-Famulatur in der Notaufnahme erzählt (1:1-Betreuung und sie hat wohl viel praktisch gelernt). Ich denke, das kann man flexibel handhaben wie mit der Famulaturstelle vereinbart.
    Auch PJ im Schichtdienst (Vollzeit) im Ausland wurde bei meinem wie bei vielen anderen LPA anerkannt.

    Bescheinigt werden müssen meiner Erinnerung nach für Famulaturen 30 Tage, gemeint ist damit ein 30-Tage-Zeitraum entsprechend einer Anstellung für 30 Tage in Vollzeit.
    Der Rest sollte Vereinbarung vor Ort sein.



  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Zitat Zitat von calendula86 Beitrag anzeigen

    Bescheinigt werden müssen meiner Erinnerung nach für Famulaturen 30 Tage, gemeint ist damit ein 30-Tage-Zeitraum entsprechend einer Anstellung für 30 Tage in Vollzeit.
    Der Rest sollte Vereinbarung vor Ort sein.
    In meinem Bundesland kann man auch splitten, also 120 Tage Famulatur in maximal 5 Teilen. D.h. man kann einmal auch 14-16 oder 15-15 famulieren.



  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von mathematicus
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    Hey, ich habe während meiner zweiten Famulatur in der ersten Woche noch zwei Klausuren geschrieben (war halt schon in der vorlesungsfreien Zeit), war kein Problem, da mir die beiden Klausurtage nicht als Fehltage aufgeschrieben wurden und ich somit 30 Tage am Stück hatte (Bayern).



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