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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    unsensibel Avatar von Lava
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Übrigens steht erstmal der Arbeitgeber in der Bütt, wenn in irgendeiner Form gegen das Mutterschutzgesetz verstoßen wurde- auch wenn das auf Wunsch der Arbeitnehmerin passiert ist.
    Das ist richtig, aber es gibt welche, die das Risiko trotzdem eingehen. Meine Betriebärztin hatte mir gesagt, wenn der Chef und ich uns einig sind, dürfte ich auch weiter operieren etc. Zu dem Zeitpunkt hatte ich mich allerdings selbst schon dagegen entschieden. Im ersten Drittel gings mir ja auch wirklich ständig miserabel, da hätte ich mir das nie uns nimmer vorstellen können.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



  2. #12
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Miss_H Beitrag anzeigen
    ...
    In der Inneren konnte die AA auch fast alles machen.
    Es hängt vom Willen der Schwangeren und des Arbeitgebers ab.
    Sorry, aber das klingt für mich so, als würden sich Schwangere, die sich auf ihr Recht zum Schutz vor Kindgefährdung berufen und somit ins Beschäftigungsverbot gehen bzw. sich an die Regelungen im Mutterschutzgesetz halten, nur vor der Arbeit drücken und den Kollegen eins reinwürgen wollen.



  3. #13
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    So ist es nicht.
    Du kannst zum Beispiel weiter operieren. Dafür müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt werden. Es sollten keine Narkosegase verwendet werden, die Patienten sollten schon vorher auf Infektionskrankheiten gescreent werden, etc. Dann musst du das bei einem Amt (Name fällt mir gerade nicht ein) beantragen, die kommen vorbei und du musst voroperieren. Wenn du darauf keine Lust hast, dann bemühst du dich nicht und stellst keinen Antrag. So einfach ist das. Es wird keiner dazu gezwungen, aber man kann es wählen.
    Und genauso gut kannst du dich dafür einsetzten, dass du auf die Station kommst, die doppelt besetzt ist und auf der grundsätzlich Patienten sind, die du behandeln darfst ohne dich oder dein Kind zugefährden.
    Jede Person ist anders und jede Schwangerschaft ist anders, daher sollte man stets individuell entscheiden, ob man noch weiter arbeiten gehen kann. Ich bin aber der Meinung ein Arbeitgeber sollte es ermöglich, dass auch Schwangere weiterhin arbeiten. Du kannst ja immer noch ein BV bekommen, weil es bei dir nicht geht.
    (Bei Zahnärztinnen scheint es wohl so zu sein, dass man keinen sicheren Arbeitsplatz schaffen kann, zumindest habe ich das aus deinen früheren Postings in Erinnerung. Daher ist es in deinem Beruf keine Option, aber in der sonstigen Medizin gibt es viele Möglichkeiten.)



  4. #14
    Diamanten Mitglied
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    17.03.2006
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    @Miss_H: genau das hatte ich unter
    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Man kanns auch in die andere Richtung machen. Eine Kollegin in der Viszeralchirurgie hat dann durchgesetzt, dass sie nicht mehr allein auf Station ist, denn im Notfall könnte es ja sein, dass es ihr grad nicht so gut geht. Und Nadeln legen geht auch nicht...
    In dem kleinen Team ging es selten dass ein zweiter draußenblieb, also "musste" sie "leider" viel in den OP und hat sich in der Schwangerschaft die Finger wundoperiert.
    Gibt auch solche Fälle.
    geschrieben...



  5. #15
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    13.10.2010
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    Home is where the Dom is
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    @Miss_H: genau das hatte ich unter geschrieben...
    Ich habe es in beide Richtungen weiter ausgeführt. Willst du meine Aussage jetzt bestätigen? Verstehe dein Posting nicht so ganz.
    Allerdings verstehe ich die Situation bei euch nicht genau. Es muss doch nicht immer ein Arzt auf Station sein? (Daher verstehe ich das Argument deiner Kollegin nicht, denn wenn es einen Notfall gibt und kein (handlungsfähiger) Arzt auf Station ist, dann ruft man das Rea-Team. Ist ja in der Nacht auch nicht anders auf Normalstation.



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