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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo liebe Studenten,

    Mainz hat eine neue Promotionsordnung veröffentlicht. Nach dieser braucht man gemäß § 4
    Zulassungsvoraussetzungen Mindestnoten in der ersten Ärztliche Prüfung:

    "Die Zulassung zum Promotionsverfahren zur Erlangung des akademischen Grades „Dr.
    med.“ oder „Dr. med. dent.“ setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber
    a) die Ärztliche Prüfung mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ (bis 3,0) oder die
    Zahnärztliche Prüfung mindestens mit der Gesamtnote „gut“ (bis 2,0) an einer
    Universität in Deutschland bestanden hat."

    Was sagen Mainzer Studenten dazu?
    Ist das auch Usus an anderen Universitäten?

    Gruß

    PS: Quelle

    http://www.um-mainz.de/rfl/wissensch...nsordnung.html



  2. #2
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    Hallo Dasbeisstsichein,

    ob das der zukünftige Normalzustand an deutschen Unis wird, weiß ich nicht. Ich studiere in Mainz und die Studenten haben die neue Promotionsordnung gemischt aufgenommen. Die bisher angemeldeten Promotionen werden noch nach der alten Ordnung abgehandelt und darüber bin ich persönlich sehr froh. Ich habe eine befriedigende Leistung im Physikum erreicht, bin jetzt am Ende des 10. Semesters und habe eine abgeschlossene, experimentelle Doktorarbeit. Würde ich nach der neuen Ordnung promovieren müssen, dann hätte ich jetzt schon einen gewissen Notendruck im zweiten Staatsexamen.
    Ob es sinnvoll ist die Promotion an die Noten im Studium zu koppeln, lasse ich mal offen. Es ist schade für die Studenten, die sich während ihres Studiums eine Promotion erarbeiten und dann doch keine aufgrund ihrer Noten im zweiten Staatsexamen bekommen. Es gibt noch ein Hintertürchen, welches Du nicht zitiert hast. Wenn die Arbeit eine "außergewöhnliche wissenschaftliche Leistung des Bewerbers" darstellt, dann kann in Ausnahmefällen von den Noten abgesehen werden.
    Ich hätte mir beispielsweise sehr gewünscht, dass eine Verteidigung der Arbeit schon während des Studiums möglich ist wie an anderen Universitäten auch. Es ist weiterhin so, dass man in Mainz das zweite Staatsexamen für die Verteidigung benötigt. Der Zeitraum zwischen Fertigstellung der Arbeit und Verteidigung wird so sehr groß. Ich finde die Promotionsordnung daher nicht unbedingt studentenfreundlicher, trotzdem ist sie die Realität und wir müssen uns damit arrangieren.

    Mit Grüßen aus Mainz!



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Ich dachte die erforderliche Note bezieht sich auf das Physikum.
    Ist damit jedoch die Gesamtnote gemeint? Das hieße, dass man unter Umständen mit fertig geschriebener Doktorarbeit nicht promovieren kann, da die zweite Ärztliche Prüfung schlecht ausgefallen ist?



  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    "Ärztliche Prüfung" = Gesamtnote. Sonst stünde "der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung" dort



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von fallenangel30487
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    Ich studiere auch in Mainz. Ich bin wahnsinnig froh, dass ich meine Arbeit nach der alten Ordnung angemeldet habe. Gemeint ist die Gesamtnote. Ich finde die neue Ordnung ziemlich beschissen (und das ist noch nett ausgedrückt). Wenn man mit der Doktorarbeit anfängt weiß man doch noch gar nicht welche Note man haben wird. Am Ende war die Jahre lange Arbeit um sonst, wenn man doch nicht die 3,0 erreicht. Es gibt ja auch noch andere Änderung in der neuen Ordnung die sehr fragwürdig sind. Dazu gibt es übrigens auch einen Infopost von der Fachschaft. Ich schau mal ob ich den nochmal finde und poste ihn dann hier.
    Die höchste Form des Glücks ist ein Leben
    mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam


    Alles was ich getan habe, war für das zu kämpfen, an das ich geglaubt habe.
    Muhammad Ali



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