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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Weiß jemand, wie das gehandhabt wird? Es gibt ja die Ausnahmeregelung, "wenn die Arbeit eine außergewöhnliche wissenschaftliche Leistung des Bewerbers darstellt, dann kann in Ausnahmefällen von den Noten abgesehen werden". Heißt das, dass die Doktorarbeit per se mit einer 1 bewertet werden müsste, damit sie durchgeht? Das kann man doch aber gar nicht wissen, geschweige denn, wie soll eine außergewöhnliche Leistung interpretiert werden? Und wenn es nicht außergewöhnlich ist, heißt es dass man auf der Arbeit drauf sitzen bleibt? Das ist doch so banal, wenn man mit einer fertigen Diss da steht und sie aufgrund nicht ausreichender Note nicht abgeben kann. Die meisten schreiben ihre Arbeit doch während des Studiums schon zu Ende. Weiß jemand diesbezgl. mehr?



  2. #7
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    ich weiß nur als ich nachfragte, dass diese ganzen Sonderregelungen in Mainz wohl ziemlich kompliziert sind und das gar nicht so easy ist den Antrag durchzubekommen, wenn man kein Student dort ist.

    *edit: du kannst dich auch mit dem Promotionsbüro in Verbindung setzen und nachfragen wie die das genau meinen
    Geändert von fovea (15.01.2022 um 20:01 Uhr)



  3. #8
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    Ist es nicht so, dass sich der Doktorvater für einen einsetzen kann und die Abschlussnote dann trotzdem egal ist ?

    Insgesamt hochungerecht, dass Mainz da als einzige Uni vorprescht und an anderen Unis man auch mit einer 4 promovieren darf..

    Die Hochschulautonomie sollte ihre Grenzen haben.



  4. #9
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    ^^
    glaube das meinen die in der Promotionsordnung mit "Sonderregelung auf Antrag". Abschlussnote wohl besser als 2,8 usw.



  5. #10
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    Ist Mainz wirklich die einzige Uni in ganz DE, die das so eingeführt hat? Ich denke mir wirklich wer da so auf die Idee kommt.. Kommt lasst uns mal die Promotionsordnung ändern, wir hassen Medizinstudenten und jetzt zeigen wir es ihnen so richtig.



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