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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Also Minimum der Pause ist 9h falls im Tarifvertrag vereinbart (ArbZG Paragr. 7 4a).. 8h ist aber definitiv zu wenig (bei Rufdienst wäre es möglich)



  2. #22
    Ldr DptoObviousResearch
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    Ja, aber nur sofern die Arbeitszeit weniger als 12 Stunden beträgt.

    Zitat Zitat von § 7 Absatz 9 des Arbeitszeitgesetzes
    Wird die werktägliche Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus verlängert, muss im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden.
    Diese Regelung ist zwingend und nicht tarifdispositiv.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  3. #23
    Dunkelkammerforscher
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    Danke für den Hinweis!



  4. #24
    small but dangerous
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    Narkosefachzwerg
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    Ich glaube die Arbeitgeber blicken einerseits selbst nicht durch. Und selbst wenn sie das tun gehen sie davon aus, dass die Angestellten ihnen vertrauen und nicht selbst mal nachforschen. Ätzend.
    Man kann sich bezüglich Arbeitszeit zumindest bei einer Sache sicher sein: Man wird bei beinahe jedem Arbeitgeber verarscht.



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