In Bayern kannst du viele Befugnisse auch online dir ansehen, bzgl. der Nebenbestimmungen dann auch zu deinem Chef gehen etc. Bzgl. Reihenfolge steht meist einiges in den Weiterbildungsordnungen drin. Beispiel Common Trunc für Chirurgie in Bayern mit Text "6 Monate Intensivmedizin in der Chirurgie oder in einem anderen Gebiet, die auch während der spezialisierten Facharztweiterbildung abgeleistet werden können". Zu deutsch: kann auch später erfolgen. Dokumentation findest da auch auf der Homepage mit Musterzeugnissen, Logbücher/Dokumentationsbögen und weiteren Hinweisen.
Ich hab die sonst nicht klärbaren Probleme mit der Weiterbildungsordnung telefonisch und per Mail geklärt mit der Landesärztekammer. Und dann irgendwann einen Schrieb bekommen, dass sie es so akzeptieren.
Ich würd mich vor einem Kontakt erstmal sehr gut einlesen und dann einfach anrufen. Das hab ich gemacht und bin bisher immer gut gefahren damit. Die waren (bisher) sehr nett, wenn auch meiner Meinung nach vielleicht ein bissl... nennen wir es gewissenhaft. Letztlich helfen sie einem aber doch aus der Patsche.