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  1. #6
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    weiterbildung.jpg

    Hab 2 Fragen:

    1.Also angenommen Stelle A bei CA-A hat die Weiterbildungsbefugnis für Innere Medizin für 24 Monate (fehlen also noch 12M. für den "Common Trunk"). Nach 2 Jahren wechselt man die Klinik B bei CA-B auch der hat Innere Medizin 24 M. und Onko 36 M.

    -> Kann man in der 2. Stelle dann die fehlenden 6 Monate angerechnet kriegen oder geht das nur wenn der CA mehr als 24 Mo. Weiterbildungsbefugnis hat?

    2. Auszug aus der Weiterbildungsbefugnis von CA:
    1) Innere Medizin und/oder Allgemeinmedizin / FA Innere und Allgemeinmedizin / 36 Monate / LÄK Hamburg / WBO 2005 / Basis-Weiterbildung /
    2)Innere Medizin und/oder Allgemeinmedizin / Hämatologie und Onkologie / 24 Monate / LÄK Hamburg / WBO 2005 / Spezieller Abschnit
    3) Innere Medizin und/oder Allgemeinmedizin / Hämatologie und Onkologie / 36 Monate / LÄK Hamburg / WBO 2005 / 36 Monate Verbund-Weiterbildungsbefugnis für den speziellen Abschnitt der Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie

    --> Versteh ich das richtig dieser CA hat 36 M. für die Basis Innere, 24 M. für Onko und das 3. Versteh ich nicht 36 Monate ...???



  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    3.731
    zu 1: nein, Weiterbildungsbefugnisse addieren sich. Andernfalls wäre es ja eine zwingende Voraussetzung irgendwann mal zu einem Weiterbilder mit voller Weiterbildungsbefugnis zu gehen. Das war auch mal angedacht. Die Unikliniken haben sich mal gewünscht "man könne doch jeden auch zwingen einen Teil an der Uni zu verbringen"... aber es gibt zum Glück auch eine reale Welt. Und in der realen Welt addieren sich diese Sachen.

    Aber: es fehlen dann von CA1 noch 12 Monate und nicht nur 6 Monate für die insgesamt 36.

    zu 2: der hat die volle Weiterbildungsbefugnis für die Basis und 24 Monate für Onko. Die 36 für Onko zählen nur im Verbund. Das ist sicherlich irgendeine Form von Kooperationsvertrag mit wem auch immer. Also dass z.B. die von 24 auf 36 fehlenden Monate bei einem anderen Chefarzt im gleichen Haus, in einer Praxis oder sonstwo abgeleistet werden müssen. Werden die Bedingungen des Verbund-Vertrags erfüllt, können einem damit auch 36 Monate anerkannt werden. Wichtig ist aber, dass unbedingt auch der/die andere beteiligten CA mit unterschreiben.

    Wenns nur das ist, ist es doch eh easy. Ich hatte ganz andere Sachen...



  3. #8
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    Bei uns gibt es Sachbearbeiter der Bezirksärztekammer, die man dafür zb telefonisch erreichen kann. Man kann vorhandene Zeugnisse auch zwischendurch schon mal einreichen, dann bekommt man Bescheid was passt und was noch fehlt.



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