Die ArbMedVV gibt keine Zeitbegrenzung vor. Die Arbeitsstättenverordnung auch nicht. Letztendlich ist der Arbeitgeber für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.
Da Ärzte regelmäßig Briefe schreiben und andere Dinge am Bildschirmarbeitsplatz tun (e-Mails, Dienstplangestaltung, Onlinefortbildung...) würde ich bei Ärzten generell von einer Gefährdung ausgehen. Die Arbeitsplätze müssen unabhängig von der Dauer der Nutzung passend eingerichtet sein.
Hast du mal die zuständige SIFA gefragt?
Wenn du richtig Spass haben willst- versuch mal das Thema "psychische Belastungen" im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung anzugehen.
Edit: Hab einen Kommentar zur alten Bildschirmarbeitsverordnung gefunden:
http://www.ergo-online.de/site.aspx?...ngsbereich.htm