teaser bild
Seite 14 von 40 ErsteErste ... 410111213141516171824 ... LetzteLetzte
Ergebnis 66 bis 70 von 197
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #66
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Ist jemand von euch nächste Woche auf dem A2 in Hamburg?
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #67
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
    Registriert seit
    11.09.2004
    Ort
    war tief im Westö-hö-hön
    Semester:
    Fertig!!!
    Beiträge
    11.832
    Darf ich mal eben fragen, ob es korrekt ist, dass ich als Ärztin (SPZ, also Patientenkontakt inklusive BEs etc.) nur noch alle drei Jahre zum Betriebsarzt soll?! Kommt mir sehr selten vor.

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



  3. #68
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Ja, das ist der übliche Abstand zwischen den Vorsorgeuntersuchungen gem. ArbMedVV (eigentlich nach der ersten Vorsorge nach einem Jahr dann nach 3).
    Ansonsten anlassbezogen z.B. nach Nadelstichverletzungen.
    Die Frage ist ja, was du finden willst- den Hepatitis B-Titer muss man eh nur alle 10 Jahre und das auch nur bei besonderer Gefährdung testen, Hepatitis A gar nicht. Infektionstiter für HIV und Hep C machen schon mal Sinn wegen unbemerkter Exposition.
    Sehtest wegen Bildschirmarbeit ist da schon spannender- ist aber eine Angebotsuntersuchung.

    Es gibt ein paar Eignungen und Vorsorgen, wo häufigere Untersuchungen vorgesehen sind, aber da fällst du nicht drunter.

    Und man könnte bei einer besonderen Gefährdung häufigere Vorsorgen anbieten. Psychische Belastungen sind noch keine gesonderte Vorsorge, aber die Belastung ist ja da und die Vorsorge soll durchaus ganzheitlich gemacht werden. Also nicht nur Impfbuch kontrollieren und Sehtest machen, sondern auch mal mit den Leuten reden.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #69
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
    Registriert seit
    11.09.2004
    Ort
    war tief im Westö-hö-hön
    Semester:
    Fertig!!!
    Beiträge
    11.832
    Danke! Echt interessant. Bis 2015/16 war ich jährlich. Hat sich das geändert?

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



  5. #70
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Das wurde schon 2011 mit der ArbMedVV geändert. Kann aber sein, dass ihr einen passenden Vertrag mit eurem Betriebsarzt hattet. Irgendjemand muss es ja bezahlten.

    Achso- ich hab noch vergessen, dass bei Besonderheiten auch vom Betriebsarzt verkürzte Nachuntersuchungstermine emofphlen werden können. Und ich kann das Intervall auch verlängern.
    Verkürzung machen wir z.B. bei progredienten Hörverlusten oder Hörminderungen in jungen Jahren bei Lärmarbeitsplätzen (G20).
    Verlängerungen z.B. nach Abschluss der Grundimmunisierung gegen Hep A und Titerkontrolle nach Hep B. Da nehmen wir das Nachuntersuchungsdatum meist komplett raus. Das ist aber eine interne Absprache mit den Firmen.

    Früher war ja auch noch eine Aussage zur Eignung in der Bescheinigung und eine Befristung. Heute unterscheiden wir zwischen Eignung und Vorsorge. Das meiste ist vorsorge und Eignungen sollen eigentlich nur noch bei bestimmten Anlässen gemacht werden (stärkung der Eigenverantwortung und der Rechte von Arbeitnehmern). Die Eignungen haben deswegen bis auf Ausnahmen keine Befristung mehr. Früher war das noch komplett anders.
    Geändert von WackenDoc (17.02.2019 um 10:53 Uhr)
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



MEDI-LEARN bei Facebook