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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #136
    Registrierter Benutzer
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    Mit welcher arbeitsmedizinischer Software arbeitet ihr? Bzw. welche könntet ihr empfehlen?



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  2. #137
    Diamanten Mitglied
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    Ich habe einige kurze Fragen an euch Betriebsmediziner. Da die Boardsuche dazu nichts ergeben hat stelle ich sie hier, in der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann:

    Zur Situation: Ich habe vor kurzem bei einem neuen Arbeitgeber angefangen. Bei allen meinen vorherigen Stellen war es so, dass ich relativ schnell und unaufgefordert einen Termin zur Eingangsuntersuchung beim Betriebsarzt bekommen habe. Bei dieser Stelle jedoch hat sich keiner gemeldet. Nichts. Erst auf meine wiederholte Nachfrage habe ich jetzt einen Termin bekommen, der zwar noch in diesem Jahr liegt, aber nicht sehr zeitnah, obwohl ich schon etwas länger dort arbeite.
    Meine Fragen sind nun:
    -Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine betriebsärztliche Eingangsuntersuchung anzubieten? Müsste er das von sich aus tun oder ist es korrekt, dass man erst auf meine Nachfrage aktiv wird?
    -Gibt es Fristen bis wann so eine Eingangsuntersuchung angeboten/durchgeführt worden sein muss?
    - Gibt es Konsequenzen, insbesondere nachteiliger Art, wenn so eine Einstellungsuntersuchung nicht durchgeführt wird? Für den Arbeitgeber (etwas worauf ich hinweisen kann?)? Und für mich als Arbeitnehmer? Kann es dann z.B. passieren, dass eine Berufskrankheit später nicht als solche anerkannt wird?

    (P.S.: Ist "selbstverständlich" ein größerer Arbeitgeber, haben aber keinen eigenen Betriebsarzt, sondern an einen Dienst outgesourced)

    Mit der Beantwortung dieser Fragen würdet ihr mir sehr weiterhelfen! In der Boardsuche hab ich wie gesagt nichts Passendes gefunden....falls es doch einen Eintrag gibt, oder eine passendere Stelle für die Frage, dann sorry!



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  3. #138
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
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    Niemand?



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  4. #139
    Diamanten Mitglied
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    Es gibt Pflichtvorsorgen und Angebotsvorsorgen. Der Arbeitgeber hat diese anzubieten, an ersterer hat man soweit ich weiß teilzunehmen (ich bin kein Arbeitsmedziner).

    Zur Pflichtvorsorge findet sich in der ArbMedVV folgendes:
    § 4 Pflichtvorsorge
    (1) Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.
    (2) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.

    Wie man jetzt vorgeht, wenn der AG seiner Verpflichtung nicht nachkommt... und ob sich für Dich daraus KOnsequenzen ergeben könnten, kann ich nicht beantworten. Sowie ich das verstehe sind die Untersuchungen eine Bringschuld des AG.



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  5. #140
    Diamanten Mitglied
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    Dank dir für die Antwort abcd!

    Zitat Zitat von abcd Beitrag anzeigen

    Wie man jetzt vorgeht, wenn der AG seiner Verpflichtung nicht nachkommt... und ob sich für Dich daraus KOnsequenzen ergeben könnten, kann ich nicht beantworten. Sowie ich das verstehe sind die Untersuchungen eine Bringschuld des AG.
    Mmh, ja....das ist halt die Frage....zumindest weiß ich jetzt sicher, dass der AG eine Einstellungsuntersuchung anzubieten hat...
    Hilft ja vielleicht auch schon, wenn ich genau darauf hinweise...
    bzgl. möglicher Konsequenzen für mich werde ich auf jedenfall den Emailverkehr mit meinem AG dazu archivieren. Ich hoffe, damit dann auf der sicheren Seite zu sein...

    Weitere Konsequenzen wird der Schlendrian vermutlich (bzw. für mich: hoffentlich) nicht haben...



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