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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    ich habe kürzlich als WBA unter OG Vertrag ein Arbeitsverhältnis begonnen, Vertrag ist befristed auf unter 5 Jahre.
    Ich hätte noch nie eine Kommunale Zusatzversicherung und werde von dieser auch nicht profitieren, weil ich keinesfalls 60 Monate an diesem Haus bleiben werde.
    Ist es möglich, mich von dieser Versicherung befreien zu lassen? Habe absolut kein Interesse daran...



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Du meinst die Zusatzrentenversicherung (in Bayern z.B. die BVK?)
    Ich denke da wirst du keine grosse Wahl haben,das ganze wird doch automatisch laut Tarifvertrag vom AG für dich dort eingezahlt.

    Aber es ist schon möglich das ganze auch bei wechselnden AG weiterlaufen zu lassen. Ich war gut 1,5 Jahre an einem kommunalen Haus,dort wurde für mich die BVK bezahlt,danach habe ich an ein kirchliches Haus gewechselt,die dortige Zusatzversorgung hat die Zeiten/Beiträge auf Antrag übernommen. Bei Wechsel zurück zum kommunalen Arbeitgeber wird das ganze wohl wieder durch die BVK rückübernommen-auf entsprechenden Antrag narürlich

    Also selbst wenn deine späteren AG keine kommunalen Kliniken sind,kannst du Zeiten sammeln und übertragen. Bei Privaten Kliniken weiss ich nicht wie es ist,aber ich kann mir vorstellen,dass die auch ähnliche Vorsorgemodelle haben,sodass deine Zeiten für die Rente nicht verloren gehen.

    Genauere Infos kann dir da aber sicher deine zuständige Zusatzversorgungskasse geben.



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  3. #3
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Überleitantrag stellen, fertig. Du kannst dir aber auch später, wenn du <60 Monate hast, die Beiträge auszuahlen lassen. Ich würde allerdings auf die ZV nicht verzichten wollen, das macht über die Jahre was aus und du kannst die Zeiten wie gesagt überleiten lassen zwischen allen ZV.



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  4. #4
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Sebastian1 Beitrag anzeigen
    Ich würde allerdings auf die ZV nicht verzichten wollen, das macht über die Jahre was aus und du kannst die Zeiten wie gesagt überleiten lassen zwischen allen ZV.
    Nicht ganz so einfach. Je nach persönlicher finanzieller Situation (z.B. ob man als freiwilliges Mitglied in der GKV geführt wird) kann später der volle Krankenkassenbeitrag (jetzt 15%, vielleicht später 18 oder gar 20%) auf den Betrag fällig werden. Ob später 15% Rendite in der ZV erreicht werden, ist doch mehr als fraglich, d.h. man macht effektiv Verlust. Leider wird man die ZV nicht los, man sollte aber die Einzahlungen auf ein Minimum beschränken. Ab besten professionelle Beratung dazu aufsuchen.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  5. #5
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    Wieviel zahlst Du denn ? Bei mir sinds nur 2EUR/Monat (AG zahlt wohl 10EUR/Monat). Ist immerhin steuerlich absetzbar.
    Manche dieser Renten kann man kündigen oder überleiten, richtig. Irrerweise gibt es dort auch für Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Möglichkeiten.
    Ich hatte mal die Freude, dass sich mein Einsatzort innerhalb desselben Arbeitsverhältnisses von Ost- nach Westberlin und wieder zurück wechselte (verwaltungstechnisch, nicht mal physisch). Da konnte ich dann 2x einen Überleitantrag stellen und letzendlich hab ich dann doch die eingezahlten Beiträge zurückerstattet bekommen.

    Wenn wenigstens alle Zusatzversorgungen untereinander "kompatibel" wären, aber z.B. meine Stadt-ZVK Beiträge könnte ichnicht in die Kirchen-ZVK Kasse umleiten lassen.



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