teaser bild
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 9
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    27.03.2014
    Beiträge
    43

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Das Thema wurde in 2012 schon mal diskutiert, aber ich möchte spezifisch zu meiner Situation eine Frage stellen.

    Ich habe in UK studiert und eine Dissertation/Diplomarbeit geschrieben (Teil des Studiums). Ich glaube, das ähnelt an dem System von den Österreichern?

    Vor kurzem habe ich meine Approbation bekommen und bewerbe mich jetzt für eine Stelle an der Uni (NRW). Ein Kollege meinte, ich darf den Dr. Titel nicht führen, weil ich keine Deutsche Doktorarbeit gemacht habe. Diese Aussage hat mich natürlich verwirrt, weil ich in der UK den Dr. titel geführt habe. (ID, Englische Ärztekammer usw.) Auf der Insel tragen wir alle den Titel ohne weitere Verfahren. Ich verstehe, dass ich den Dr.med nicht führen darf, weil dieser ja nur in Deutschland vergeben wird. Zugleich benutzt der Österreicher ja auch den Dr.med.univ. So wie ich das verstehe, muss man den Titel so führen, wie er vergeben wurde was in meinem Beispiel einfach nur "Dr." ist.

    Das Thema würde keine Rolle spielen, wenn ich nicht an der Uni arbeiten möchte und wenn es keine Straftat wäre die mit bis zu einem Jahr Haft verurteilt wird, wenn man einen akademischen Grad nicht richtig führt.

    Seit 2007 gibt es auch kein Anerkennungsverfahren für ausländische Doktorgrade und die Ärztekammer hält sich auch davon zurück. Angeblich sind Doktorgrade eigenverantwortlich zu führen.

    Ich verstehe auch nicht ganz das Hochschulgesetz und was die eigentliche Regelung bedeuten.
    https://www.anwalt24.de/gesetze/hg-1/69

    Darf ich den Dr. führen?
    Wie beeinflusst das die Uni-Karriere?

    PS (Die alte Diskussion aus 2012)
    https://www.medi-learn.de/foren/arch...79375-p-4.html



  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.640
    Das Problem dabei: Dir wurde wahrscheinlich gar kein "Dr" verliehen. Denn der britische Abschluss ist ja meines Wissens stets ein Bachelor (BMBCh, BMBS, MBBS, MBChB o.ä.). Der "Dr" bei britischen Ärzten ist nur ein courtesy title, kein akademischer Grad. Deshalb lässt sich die EU-Regelung, dass man einen akademischen Grad im Ausland in derselben Form benutzen kann, wahrscheinlich nicht auf das britische Medizinstudium übertragen. Wenn es ein britischer PhD wäre, wäre alles anders. Da müsstest du dich wahrscheinlich mal sorgfältig einlesen: https://www.kmk.org/zab/zab/allgemei...chulgrade.html



  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    31.08.2006
    Beiträge
    244
    Sehe es wie Davo, insbesondere da die Dissertation dort Teil des Studiums ist. Die klinische Karriere an der Uni beeinflusst es wsl nicht, es könnte aber bei einer Habilitation schwierig werden



  4. #4
    unsensibel Avatar von Lava
    Registriert seit
    20.11.2001
    Ort
    schon wieder woanders
    Semester:
    FA
    Beiträge
    30.076
    Hast du denn irgendeine Urkunde mit genauer Bezeichnung des Titels?
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



  5. #5
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.731

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Schau doch einfach mal unter http://anabin.kmk.org nach. Das find ich immer eine sehr sehr gute Orientierung bzgl. Abschlüsse.

    Da steht dann z.B. bei den Österreichern "Berufsdoktorat" dabei und die Äquivalenz zum Staatsexamen Medizin in Deutschland. Damit ist die Sache geklärt. Ein Österreicher darf sich bei uns "Dr. med. univ." nennen, aber solange er keinen echten Dr-Titel hat niemals "Dr. med.".



Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook