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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Auf anabin ist die Abkürzung MBBS vergeben. Ich identifiziere mich also mit MBBS Vorname Nachname was natürlich nur wenige in DE verstehen?

    Das doofe ist das ich schon paar Bewerbungen mit den DR abgesendet habe.

    Die Rechtsabteilung bei der Ärztekammer meinte das ich den dr führen darf. Gleichzeitig dachte ich dass ich mich als berufsdoktorant identifiziere



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  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    MBBS ist das gleiche Problem das Dipl.-Ing. Leute haben in Ländern die keine Ahnung haben was Dipl.-Ing. heißt. Will sagen: is halt so. Aber MBBS darfst dich jederzeit nennen.
    MBBS entspricht einem Berufsdoktorat, also keiner Promotion. Damit darfst du (meiner Meinung nach) nicht einfach den abgekürzten Dr-Titel führen. Denn das wäre ja Titelanmaßung eines Titels den du nicht hast. Du hast ja nicht promoviert.

    Ich würds sein lassen. Es kann sonst zu Problemen mit Neidern führen. Oder du lässt es von offizieller Seite her klären. Also du versuchst einfach den Dr-Titel in deinen Personalausweis eintragen zu lassen. Wenn du das geschafft hast, kann dir keiner mehr verwehren, dass du den Titel zu Unrecht führst. Ansonsten...



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  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    10.731
    Meines Wissens musst du genau die Abkürzung verwenden, die auf deinem Abschlusszeugnis verwendet wird. (Die ist ja nicht an jeder britischen Uni MBBS!)

    Nur bei wissenschaftlichen Doktoraten (sogenannten "großen Doktoraten") aus anderen EU-Ländern darf man wahlweise stattdessen auch "Dr." ohne weitere Angaben verwenden. (Wenn du z.B. einen britischen PhD in Politikwissenschaften hast, kannst du dir aussuchen, ob du in Deutschland "PhD" oder "Dr." verwendest - aber du darfst nicht "Dr. rer. pol." verwenden.) Auf kleine Doktorate (inkl. Berufsdoktoraten) trifft das eben nicht zu - das ist auch der Grund, warum du dich als "Dr. med. univ." in Deutschland nicht einfach "Dr." nennen darfst. (Und "Dr. med." schon gar nicht.)

    Du hast übrigens, das nur nebenbei, gar kein Berufsdoktorat - denn Berufsdoktorat bedeutet, dass dein Abschluss "Dr. XYZ" lautet, obwohl du kein großes Doktorat gemacht hast. Ein Berufsdoktorat wäre also z.B. ein US-amerikanischer oder kanadischer MD oder ein österreichischer Dr. med. univ. - aber eben nicht die englischen Abschlüsse. Denn in England steht meines Wissens auf dem Abschlusszeugnis nicht "Dr. XYZ", sondern ein Bachelor, und "Dr" wird nur als traditionell übliche (und rechtlich auch explizit erlaubte) Höflichkeitsform verwendet, eben als courtesy title. Das sieht auch anabin so - der österreichische "Dr. med. univ." wird dort unter Abschlussklasse A5 (grundständiges Studium mit einer Dauer von mehr als vier Jahren), Abschlusstyp "Berufsdoktorat" verbucht, die britischen Abschlüsse hingegen unter Abschlussklasse A5, Abschlusstyp "Bachelor/medizinische Studiengänge".

    Außerdem würde ich mir von der Rechtsabteilung der Ärztekammer da kein großes Detailwissen erwarten - zuständig ist soweit ich weiß die von mir schon verlinkte Kultusministerkonferenz, also wirst du nur dort zuverlässige Informationen bekommen.

    Was sollst du nun tun?

    Nehmen wir an, dass in deinem Abschlusszeugnis "MB BS" als Abkürzung steht. (Die meisten britischen Unis verwenden ja Leerzeichen.) Dann wäre meines Wissens (und ich habe da, in anderem Zusammenhang, schon recht ausgiebig recherchiert ) die einzige legale Variante, dich "Knugs Knugs, MB BS" zu nennen (weil es sich um einen nachgestellten akademischen Grad handelt). Oder halt einfach "Knugs Knugs, Arzt" oder (sobald du deine erste Stelle in Deutschland hast) "Knugs Knugs, Assistenzarzt", wie es ja auch viele deutsche Ärzte ohne Promotion tun.

    Die Gefahr, dass dir rechtliche Konsequenzen aufgrund falscher Angaben in ein paar Bewerbungen drohen, ist IMHO gering. Vor allem wenn du von nun an die richtige Form verwendest. Aber das musst natürlich du entscheiden, ob du bereit bist, dieses Restrisiko zu tragen. Die Gefahr, dass dir aufgrund falscher Verwendung eines Doktorgrades im Krankenhaus (also im Kontakt mit Kollegen und Patienten) Konsequenzen drohen, ist IMHO viel, viel größer. Ich an deiner Stelle würde also einfach von nun an die korrekte Form in deinen Bewerbungen verwenden und mich parallel dazu bei der Kultusministerkonferenz erkundigen. Wenn du ganz auf Nummer sicher gehen willst, solltest du noch eine Richtigstellung zu deinen bereits abgeschickten Bewerbungen nachsenden, aber das macht natürlich auch keinen besonders guten Eindruck.
    Geändert von davo (31.01.2018 um 06:48 Uhr)



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  4. #9
    TBSE performer Avatar von test
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    KAnn mich Davo nur anschließen.
    Außerdem musst du überlegen, dass die meisten Chefärzte an großen Häusern (an Unis sowieso) oft selber Professoren sind und daher recht lange und recht viel sich mit solchen Dingen auseinander gesetzt haben. Da wird es den meisten auffallen, wnn so eine Unstimmigkeit vorliegt. Auch wenn dich die meisten nicht gleich anzeigen werden, wird deine BEwerbung dann eher in der Tonne landen.
    Ich habe auch schon oft Bewerbungen mit ausländischem Abschluss gesehen bei denen der Dr. falsch dargestellt bzw. verwendet wurde. Das macht einfach gar keinen guten Eindruck. Und bei nahezu jedem ausländischen Medizinabschluss ist die Verwendung von "Dr. med." oder "Dr." ohne Zusatz falsch. DAs ist einfach so. Daher ist einfach nahezu immer etwas faul, wenn Dr. oder Dr.med. dort steht und der Abschluss im Ausland erworben wurde.

    Einfachste Möglichkeit das Problem zu lösen: mach einen "ehrlichen" Dr. med. in Deutschland, das geht ja ohne PRobleme mit ausländischem Abschluss.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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