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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das ist in Deutschland super einfach.
    Du kannst dein Studium in einem Bundesland machen (oder in mehreren). Die Weiterbildung in 2 anderen und die Prüfung da, wo du keins davon gemacht hast.

    Du musst dich nur immer in der zuständigen Ärztekammer anmelden.

    Man kann sogar Abschnitte im Ausland anerkennen lassen- das ist aber etwas komplizierter.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Gibt es tatsächlich Beschränkungen bei Facharzt- und Zusatzbezeichnungen?



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Teilweise steht im Kammergesetz oder in der Berufsordnung eine allgemein gehaltene Formulierung, dass nur "verwandte" (Facharzt-)Bezeichnungen miteinander geführt werden dürfen. Dazu gibt es dann noch eine Richtlinie der Ärztekammer, in der detailliert die Bestimmungen, was miteinander geführt werden darf, aufgeführt sind.

    Hier §6 der Muster-WBO der Bundesärztekammer, der einen Vorschlag auflistet, welche Facharzt-Bezeichnungen zusammen geführt werden können. Die einzelnen Bundesländer können das natürlich unterschiedlich umsetzen und tun das auch.

    Konflikte sind sehr selten, und zumindest ich habe bisher auch nur von Konflikten gehört, die für denjenigen, um den es ging, keinen dramatischen Verzicht bedeuteten. Es ist nun mal nicht dramatisch, wenn man als niedergelassener Facharzt für Radiologie seinen vorher erworbenen Facharzt für Augenheilkunde nicht mehr auf dem Praxisschild aushängen darf. Angeblich sollen bei der Ärztekammer Nordrhein nur 2 oder 3 Zusatzbezeichnungen gleichzeitig führbar sein; das habe ich aber nur gehört und nicht selbst nachgelesen.

    Habe außerdem das hier gefunden.

    Zuverlässige Auskunft kann wohl nur jeweils die eigene Ärztekammer geben.
    Geändert von Pflaume (03.02.2018 um 00:17 Uhr)



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  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Was ja immer geht (wenn man genug anrechenbare Weiterbildungszeit hat) ist, einen zweiten Facharzt zu machen und den ersten aufzugeben.

    Und ein paar andere sind kompatibel- Arbeitsmedizin geht z.B. recht problemlos mit Allgemeinmedizin und ein Kollege ist Doppelfacharzt für Arbeitsmedizin und Anästhesie.
    This above all: to thine own self be true,
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    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #10
    the day after
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Was ja immer geht (wenn man genug anrechenbare Weiterbildungszeit hat) ist, einen zweiten Facharzt zu machen und den ersten aufzugeben.
    .
    Muss man denn den ersten aufgeben? Man bleibt doch FA für ABC auch wenn man den FA für XYZ auch hat, oder irre ich da?



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