teaser bild
Seite 3 von 12 ErsteErste 1234567 ... LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 15 von 56
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Registriert seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.295

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von murkel Beitrag anzeigen
    @feuerblick: die Diskussion hatte ich diese Woche gleich zweimal, weil zwei junge Damen auch glauben, die Klinik würde nur überleben, wenn sie teilweise bis 23 Uhr in der Klinik bleiben. Natürlich ohne Dokumentation von Überstunden.
    Ich hab diese Einstellung nie verstanden und werde sie nie verstehen. Vielleicht bin ich auch einfach nicht eingebildet genug, um zu glauben, dass eine Klinik oder eine Abteilung ohne meine Anwesenheit nicht existieren oder funktionieren kann.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  2. #12
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    30.01.2013
    Beiträge
    1.058
    1. Mitgliedschaft Marburger Bund
    2. Tägliche Überstundendokumentation inkl. von Tätigkeiten und Fallnummern
    3. dem Vorgesetztem zur Unterschrift vorlegen.
    4. Falls er nicht unterschreibt, beim Betriebsrat, Personalleiter und Geschäftsführer spätestens nach 3 Monaten einreichen
    5. Klagen



  3. #13
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
    Registriert seit
    16.08.2010
    Beiträge
    12.343
    Zitat Zitat von juke5489 Beitrag anzeigen
    abgesehen von all den vollkommen richtigen anmerkungen, dass unbezahlte mehrarbeit logischerweise nicht zu akzeptieren ist, vor allem nicht mit ansage sind auch noch andere gesichtspunkte wichtig.
    arbeit außerhalb der arbeitszeit findet auch versicherungstechnisch in einer grauzone statt. genauso wie wegeunfälle, die lang nach offiziellem dienstende passieren.
    da geht es auch um persönliche absicherung, falls am arbeitsplatz oder auf dem heimweg mal was schiefläuft.
    und chefs, die schon bei kleinigkeiten wie der arbeitszeit knausern sind höchstwahrscheinlich auch nicht die größten im rückenfreihalten, wenn es mal um haftungsfragen oder ähnliches geht...
    Absolut richtiger und wichtiger Einwand! Afaik zahlt die Unfallkasse bei Wegeunfällen nur bis max. 2 Stunden nach Dienstschluss. Wenn man also um 23 Uhr fröhlich auf der Autobahn heimdüst und leider einen Unfall hat, ist man bei undokumentierten Überstunden nicht mal BG-lich versichert. Das selbe gilt dann auch während der unbezahlten Arbeitszeit im Krankenhaus (darauf hat unsere Arbeitsmedizinerin im entsprechenden Seminar extra hingewiesen).
    Spätestens da hört für mich der Spaß echt auf, wenn ich irgendwo tätig bin, möchte ich dafür auch vernünftig versichert sein. Also entweder werden Überstunden angeordnet und sind abgedeckt, oder man sollte sie nicht ableisten...



  4. #14
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    05.05.2017
    Beiträge
    171
    Wie funktioniert das eigentlich arbeitszeitrechtlich? Die Tageshöchstarbeitszeit liegt ja bei 10 h. Dann könnte man ja höchstens ca. 2 Überstunden täglich machen. Oder darf man die Tageshöchstarbeitszeit durch Überstunden überschreiten?



  5. #15
    Gold Mitglied
    Registriert seit
    14.04.2015
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    272
    Zitat Zitat von schnix25 Beitrag anzeigen
    Wie funktioniert das eigentlich arbeitszeitrechtlich? Die Tageshöchstarbeitszeit liegt ja bei 10 h. Dann könnte man ja höchstens ca. 2 Überstunden täglich machen. Oder darf man die Tageshöchstarbeitszeit durch Überstunden überschreiten?
    im entsprechenden tarifvertrag ist die höchstarbeitszeit klar definiert. allerdings wird diese in der regel über längere zeiträume (halbes bis ganzes jahr) gemittelt.
    hier mal ein auszug aus dem tv vka:

    "(1) 1Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich. 2Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden.
    (2) 1Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeits-zeit ist ein Zeitraum von einem Jahr zugrunde zu legen. 2Abweichend von Satz 1 kann bei Ärztinnen und Ärzten, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit zu leisten haben, ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden."

    zu beachten ist, dass auch regelungen wie ein opt-out explizit nur dann anwendbar sind, wenn es um mehrarbeitszeit durch bereitschaftsdienste geht.



Seite 3 von 12 ErsteErste 1234567 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook