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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von schnix25 Beitrag anzeigen
    Wie funktioniert das eigentlich arbeitszeitrechtlich? Die Tageshöchstarbeitszeit liegt ja bei 10 h. Dann könnte man ja höchstens ca. 2 Überstunden täglich machen. Oder darf man die Tageshöchstarbeitszeit durch Überstunden überschreiten?
    Nein, darf man nicht.
    Da die Aufsichtsbehörden aber nur kommen, wenn man sie ruft, ist das relativ egal...
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  2. #17
    Diamanten Mitglied
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    Ja, darf man schon. Die 10h gelten zwar auf der einen Seite universal, also sind eigentlich nicht verhandelbar und nicht durch einen Tarifvertrag aushebelbar. Auf der anderen Seite kann man bei Notfällen die eine Lebensgefahr oder schwere Schädigungen beinhalten oder Ähnliches die Arbeitszeit auch über die 10h hinaus verlängern. Also jetzt nicht "Briefe schreiben" oder sowas. Aber wenn ich beispielsweise im OP bin und die OP dauert ungeplant deutlich länger, dann können es auch schonmal mehr als 10h sein und da hat auch das Gewerbeaufsichtsamt nichts dagegen.



  3. #18
    Registrierter Benutzer
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    Vielen Dank für die Antworten. Wie sieht es dann mit der vorgeschriebenen Ruhezeit aus? Wenn man entsprechend am Vortag länger bleibt kommt man ja unter Umständen bei Arbeitsbeginn z.B. 8 Uhr nicht auf die vorgeschriebene Ruhezeit. Ist man dann überhaupt bei Wegeunfällen oder ähnlichem (z.B. Nadelstichverletzungen) versichert wenn man trotzdem um 8 anfängt (was ja auch erwartet wird vom AG)? Oder muss man dann die Überstunden unter den Tisch fallen lassen, damit dieses Problem nicht auftritt?



  4. #19
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Ja, darf man schon. Die 10h gelten zwar auf der einen Seite universal, also sind eigentlich nicht verhandelbar und nicht durch einen Tarifvertrag aushebelbar. Auf der anderen Seite kann man bei Notfällen die eine Lebensgefahr oder schwere Schädigungen beinhalten oder Ähnliches die Arbeitszeit auch über die 10h hinaus verlängern. Also jetzt nicht "Briefe schreiben" oder sowas. Aber wenn ich beispielsweise im OP bin und die OP dauert ungeplant deutlich länger, dann können es auch schonmal mehr als 10h sein und da hat auch das Gewerbeaufsichtsamt nichts dagegen.
    Falsch.
    Die Notfalldefinition des ArbZG ist nicht identisch mit der medizinischen.
    Der Notfall ist ein ungewöhnliches, nicht vorhersehbares und vom Willen des Betroffenen unabhängiges Ereignis, das die Gefahr eines unverhältnismäßigen Schadens mit sich bringt.
    Dein Beispiel ist weder ungewöhnlich noch nicht vorhersehbar. Damit ist im Krankenhausbetrieb immer zu rechnen und damit Vorsorge zu treffen.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  5. #20
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Wie das bei anderen Arbeitgebern so funktionieren kann:
    Anruf spät abends beim Bereitschaftsarzt: "Der Flugdienst hat sich unvorhergesehen verlängert, Sie müssten Ihr ok geben, dass die Fluglotsen 2 Stunden länger arbeiten als geplant (ging glaub ich um 10vs. 8 oder 12 vs. 10 Stunden und ist so erlaubt)"
    Und bei meinem aktuellen Arbeitgeber ist es so, dass Arbeitszeiten über 12 Stunden nicht erlaubt sind. Das wird auch eingehalten wenn es irgendwie geht und betrifft vor allem das Autofahren. Bedeutet, dass bei Überschreiten der 12 Stunden eine Hotelübernachtung gezahlt und die Zeit bis zur Rückkehr offiziell als Arbeitszeit gezählt wird.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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