- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Zitat von
schnix25
Wie funktioniert das eigentlich arbeitszeitrechtlich? Die Tageshöchstarbeitszeit liegt ja bei 10 h. Dann könnte man ja höchstens ca. 2 Überstunden täglich machen. Oder darf man die Tageshöchstarbeitszeit durch Überstunden überschreiten?
im entsprechenden tarifvertrag ist die höchstarbeitszeit klar definiert. allerdings wird diese in der regel über längere zeiträume (halbes bis ganzes jahr) gemittelt.
hier mal ein auszug aus dem tv vka:
"(1) 1Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich. 2Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden.
(2) 1Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeits-zeit ist ein Zeitraum von einem Jahr zugrunde zu legen. 2Abweichend von Satz 1 kann bei Ärztinnen und Ärzten, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit zu leisten haben, ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden."
zu beachten ist, dass auch regelungen wie ein opt-out explizit nur dann anwendbar sind, wenn es um mehrarbeitszeit durch bereitschaftsdienste geht.