Ja, darf man schon. Die 10h gelten zwar auf der einen Seite universal, also sind eigentlich nicht verhandelbar und nicht durch einen Tarifvertrag aushebelbar. Auf der anderen Seite kann man bei Notfällen die eine Lebensgefahr oder schwere Schädigungen beinhalten oder Ähnliches die Arbeitszeit auch über die 10h hinaus verlängern. Also jetzt nicht "Briefe schreiben" oder sowas. Aber wenn ich beispielsweise im OP bin und die OP dauert ungeplant deutlich länger, dann können es auch schonmal mehr als 10h sein und da hat auch das Gewerbeaufsichtsamt nichts dagegen.