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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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    In der Chirurgie in unserem Haus läuft es soweit ich es überschauen kann, ganz ok: wenn man im Rufdienst reingerufen wird und ich meine bis um 3 noch in der Klinik ist, darf man am nächsten Tag nicht kommen. Dadurch macht man halt Minusstunden, gefährdet aber niemanden.

    Eine gute Freundin von mir hat letztes Jahr ihre erste Stelle an einer Uniklinik in einer chirurgischen Abteilung angefangen. Bei ihr werden Überstunden einfach nicht aufgeschrieben, regelhaft 2-4 Stunden, sie durfte nicht in den OP. Der Rufdienst wird lächerlich bezahlt und im Schnitt 1-2x/Nacht in Anspruch genommen- und der Chef fürs Sparen gelobt. Sie hat zum Glück die Stelle gewechselt..



  2. #22
    Diamanten Mitglied
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    Was ist daran bitte „ok“? Tief nachts rumdödeln und dann noch Minusstunden sammeln?



  3. #23
    Administrator Avatar von Brutus
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    Minusstunden sammeln dafür, dass ich Nachts arbeiten musste? Hmmm. Ich glaube, da würde ich morgens ganz schlimme Kopfschmerzen bekommen...
    I'm a very stable genius!



  4. #24
    unsensibel Avatar von Lava
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    schon wieder woanders
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    Aber wie soll das denn sonst gehen? Du bist nunmal am nächsten Tag nicht da. Ist doch nach einen 24h Dienst so
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



  5. #25
    Diamanten Mitglied
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    3.731
    Ist doch alles ein Spiel von rechte Tasche - linke Tasche. Man hat einen Einsatz in der Rufbereitschaft, der Einsatz wird nicht aufs Arbeitszeitkonto angerechnet sondern ausbezahlt. Damit macht man zwar Minusstunden hat aber mehr Geld...

    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    Falsch.
    Die Notfalldefinition des ArbZG ist nicht identisch mit der medizinischen.
    Der Notfall ist ein ungewöhnliches, nicht vorhersehbares und vom Willen des Betroffenen unabhängiges Ereignis, das die Gefahr eines unverhältnismäßigen Schadens mit sich bringt.
    Dein Beispiel ist weder ungewöhnlich noch nicht vorhersehbar. Damit ist im Krankenhausbetrieb immer zu rechnen und damit Vorsorge zu treffen.
    Von mir aus. Dann liege ich falsch, das Gewerbeaufsichtsamt akzeptiert es trotzdem. Zumindest unser Gewerbeaufsichtsamt bei der letzten Überprüfung. Die haben die gleiche falsche Sichtweise wie ich.



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