Zumindest in NRW musst du - auch bei Abschluss in einem Drittstaat - versichern das du keine Prüfung in Deutschland endgültig nicht bestanden hast, vorher darfst du hier nicht arbeiten:
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/t...drittstaat.pdf (Punkt 13)
und dann dieses Blatt dazu https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/t...g_pruefung.pdf
Und das ist ja mit voller Absicht, sonst würde ja jeder der endgültig nicht bestanden hat einfach nach Österreich oder Bulgarien gehen und da den Rest fertig machen.