Sowas ähnliches steht auch im entsprechenden Gesetz. Ich hab Mal in Bayern geschaut, da musste man so eine Erklärung nicht abgeben. Also könnte man vllt in so einem Bundesland die Approbation beantragen und dann später wieder umziehen.

Eleganter und sicherer wäre aber mit Sicherheit ein Härtefallantrag. Wenn es halbwegs glaubhaft ist wird den das Dekanat schon nicht ablehnen... Die haben ja auch nichts davon wenn du im 10. Semester mit nichts dastehst.