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Habe mich damit mal beschäftigt, bin aber kein Jurist. Bitte für zuverlässige Auskünfte einen Juristen befragen.
Bei der Durchschnittsberechnung nach Arbeitszeitgesetz wird meines Wissens der gesetzliche Mindesturlaub so gerechnet, als hätte man da jeweils die reguläre Arbeitszeit gearbeitet. Könnte auch sein, dass für die Tage der Durchschnitt der vorangegangenen Monate gerechnet wird, das weiß ich nicht genau. Die über den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch (im allgemeinen 20 Tage) hinausgehenden Urlaubstage fließen mit "0 Stunden" in die Durchschnittsberechnung nach Arbeitszeitgesetz ein, also so wie Freizeitausgleich. Da man als Arzt tarifvertraglich üblicherweise mindestens 30 Urlaubstage hat, sind das schon mal 10 freie Tage, die den Durchschnitt schon ordentlich reduzieren. Trotzdem klingt deine Regelung danach, als ob da vermutlich mehr als 48 h pro Woche im Durchschnitt zusammenkommen. Bereitschaftsdienst zählt in die Stundenberechnung nach Arbeitszeitgesetz voll (100%) rein, nicht nur mit 90% (Stufe 3), allerdings natürlich unter Abzug etwaiger Pausen.
Abgesehen davon ist das Arbeitszeitgesetz meiner Erfahrung nach den Abteilungen und Verwaltungen sowieso vollkommen wurscht. Wie du ja auch feststellst, dass völlig wurscht ist, dass du mehr als 50% der Bereitschaftszeit arbeitest. *Alleine* kann man gegen solche Verhältnisse nichts machen (außer woandershin gehen), sondern nur gemeinsam. Und ich habe es noch nirgends erlebt, dass Assistenzärzte sich geschlossen gegen Dinge wie 7 Bereitschaftsdienste pro Monat wehren. Auch dem Betriebsrat ist so etwas meistens herzlich egal. Ein gern genommenes Argument von Kollegen *für* Opt-out oder den regelmäßigen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ist, dass bei Einstellung von mehr Assistenzärzten (was ja die Alternative wäre) auch mehr Konkurrenten um die begehrten Weiterbildungsinhalte buhlen würden und man selbst somit nicht so schnell bei bestimmten Sachen zum Zug kommt.