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  1. #1
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    Wenn ich Sozialkriterium 3 geltend machen möchte, geht das dann nur für den nächstgelegenen Studienort? Mein Wunschstudienort ist nämlich nicht der näher gelegene. Er ist aber in der selben Zeit mit der Bahn zu erreichen, bzw mit dem Auto in kürzerer Zeit.

    Bei Hochschulstart steht, man müsse eine eidesstaatliche Versicherung darüber abgeben, dass das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist sowie einen Nachweis über die Steuerpflichtigkeit des Einkommens und sonstige geeignete Nachweise über die wirtschaftliche Situation.
    Genaueres steht da nicht.

    Wie bekomme ich denn die eidesstaatliche Versicherung darüber? Muss mein Arbeitgeber da was ausfüllen?
    (Der weiß nämlich noch nichts von meinen Plänen)
    Und was sollen "geeignete Nachweise über die wirtschaftliche Situation" sein?



  2. #2
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    Hallo,
    ich fühle mich glaub ich ausreichend qualifiziert hier eine Antwort zu geben. Ich habe für den Sommersemester einen Ortsantrag für Köln gestellt. Dieser wurde auch anerkannt, jedoch war meine DN von 3,4 leider zu schlecht dafür.
    Dein Ortsantrag gilt nur für die nächstgelegene Uni und hierbei wird nur das beachtet welche näher liegt. Es gibt glaub ich auch eine Tabelle bei Hochschulstart, da kannst du nochmal genauer nachsehen.
    Du musst eine ganz normale Erklärung abgeben, wo du eidestaatlich versicherst, dass du diese Arbeitsstelle auch zukünftig vor hast, neben dem Studium wahrzunehmen. So nach dem Moto "ich erkläre des Eides statt, dass..... Mir sind die Folgen eines Meineids bekannt...." Es gibt Formulare im Internet und die kannst du auch hierfür benutzen.
    Dein Arbeitgeber soll dir eine Bescheinigung ausstellen, indem er verscihert dass du da arbeitest und dass er weiterhin vor hat dich zu beschäftigen. Dazu solltest wenn möglich auch den aktuellen Lohnsteuerbescheid schicken aus dem herausgeht dass du kein 450 Euro Minibasis Job hast.

    Falls du weitere Fragen hast, frag ruhig ;)

    Grüße
    Habitats67



  3. #3
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    Wird das irgendwie überprüft ob und wie lange ich dort noch arbeite?
    Mit der Zulassung wollte ich nämlich eigentlich kündigen. 🙊

    Aber wahrscheinlich kommt es dann ja eh nicht für mich in Frage. Zum Glück ist bei meiner Wunschuni auch kein Sozialkriterium unbedingt notwendig.



  4. #4
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    Also die Überprüfung findet da m.E nicht statt. Allerdings gibst du eine eidestaatliche Versicherung und wenn du da schreibst, dass du vor hast neben dem Studium weiterhin zu arbeiten, und es nicht tust, dann begehst du Meineid. Und das ist eine Straftat (nicht unter einem Jahr Gefängnis laut §154) Also ich wäre da vorsichtig, zumal es dir wenn du mal später zugelassen werden solltest auch den Genick brechen konnte. Mit der Stellung des Antrags musst du auch die drei lezten Gehaltsabrechnungen schicken.

    Also alles im Allem würde ich offen an die Sache rangehen und dem Arbeitgeber acuh sagen was die Plöne sind. Wenn du aber sowieso den Ortsantrag nicht stellen möchtest, dann erübrigt sich das ;)
    Darf ich fragen an welche Uni du dich bewerben möchtest und wo du derzeitig gemeldet bist?



  5. #5
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    Ich wohne in Dessau und möchte gerne nach Leipzig. Alternativ wären noch Magdeburg oder Halle möglich.



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