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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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    Ich bin gerade verwirrt. Was ist denn der unterschied zwischen ortsantrag und sozialkriterium? Für beides kann ich doch mein arbeitsverhältnis geltend machen. Ich habe das problem das meine wunschuni und nächstgelegene uni nicht in meinem bundesland ist. Beim ortsantrag geht das ja dann nicht, da hier nur im eigenen bundesland nach der nächstgelegenen geschaut wird. Wie ist das aber beim sozialkriterium? Ist es dort egal? Und ich kann sk3 erhalten obwohl ich in ein anderes bundesland möchte? Kann mir jmd helfen?



  2. #22
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    Zitat Zitat von J-o-h-a-n-n-a Beitrag anzeigen
    Ich bin gerade verwirrt. Was ist denn der unterschied zwischen ortsantrag und sozialkriterium? Für beides kann ich doch mein arbeitsverhältnis geltend machen. Ich habe das problem das meine wunschuni und nächstgelegene uni nicht in meinem bundesland ist. Beim ortsantrag geht das ja dann nicht, da hier nur im eigenen bundesland nach der nächstgelegenen geschaut wird. Wie ist das aber beim sozialkriterium? Ist es dort egal? Und ich kann sk3 erhalten obwohl ich in ein anderes bundesland möchte? Kann mir jmd helfen?
    Du solltest erstmal dich ein wenig einlesen in das Thema. Ein Ortsantrag ist nur ein Weg ein verbessertes Sozialkriterium zu bekommen. Welche andere Wege es gibt, steht fein säuberlich und detailiert auf der Seite von Hochschulstart.
    Beim Durchsicht der informationen wirst du auch eine Tabelle endecken und da kannnst du genau nachsehen ob für dich ein Ortsantrag in Frage käme. Wenn das aus der Tabelle ersichtlich sein sollte, dann spielt es keine Rolle in welchem Bundesland du oder die Uni sich befindet.Dann kannst du einen Ortsantrag stellen NUR für diese UNi. Da legst du dar, dass für dich keine andere Uni in Frage kommt, da besondere trifftige Gründe vorliegen. In diesem Thread ging es um einen Grund der ungekündigten Beschäftigung, sprich falls du eine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgehst, kannst du diese dann nutzen um dann einen SK 3 zu bekommen. Je besser der SK ist, sprich je kleiner der ist, desto bessere Chancen hast du einen Platz an deiner Wunschuni zu erhalten, völlig unabhängig der Abi DN. Ich hoffe das war deutlich und deine Fragen wurden beantwortet. Jedoch solltest du für die Zukunft, bevor man Fragen stellt, erstmal die SUCHfunktion nutzen oder einfach googlen.



  3. #23
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    Okay dann wurde meine frage wohl falsch verstanden. Ich habe ein ungekündigtes beschäftigungsverhältnis. Mich hat nur diese entfernungstabelle verwirrt, da hier nur unis im eigenen bundesland mit der entfernung zum wohnort verglichen werden. Ich möchte aber in das nachbarbundesland und dort ist auch die nächstgelegene uni zu mir. Diese gilt laut entfernungstalle für mich aber nicht weil sie eben im anderen bundesland ist.
    Aber so wie ich das jetzt verstanden habe zählt die entfernungstabelle nur bei sk2(wohnortnähe bei wohnsitz mit ehepartner/kind). Oder? Oder zählt diese entfernungstabelle bei allen ortsanträgen? Also auch beim ungekündigten arbeitsverhältnis?Das war eher meine frage.



  4. #24
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    Magst du uns mal sagen, an welche Uni du dich bewerben möchtest? Und wo du derzeitig wohnst? Ich denke, das kann man dann viel besser vergleichen und genau herausfinden. Diese Tabelle gilt auch für andere Ortsanträge, also auch den, den man für ungekündigten Beschäftigungsverhältnis stellen muss. Jedenfalls habe ich diese dann für meine Bewerbung zum Sommersemester 18 benutzt und dieser wurde dann anerkannt.



  5. #25
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    Ich möchte nach Ulm. Hier benötigt man ja in den meisten Jahren zum glück kein sozialkriterium. Ich möchte aber nichts riskieren. Ulm liegt in bawü an der grenze. Ich komme aus nem landkreis aus bayern aber an der bawü-grenze. Laut der tabelle ist erlangen und dann münchen die nächstgelegen uni. Aber von meinem wohnort aus ist ulm eigentlich näher. Ulm taucht jedoch in der tabelle gar nicht auf bei mir, da es eben nicht mein bundesland ist. Deshalb bin ich verwirrt was nun zu tun ist.
    Hoffentlich benötige ich einfach kein sk



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