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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallihallo, hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig am Platz!

    Nachdem ich seit 3 Monaten vergebens auf eine Antwort seitens der Ärztekammer Österreich warte wollte ich es mal hier versuchen, vielleicht hat ja jemand Erfahrung

    Ich würde gerne nach der Approbation meine Facharztausbildung in Österreich (Niederösterreich, Wien oder Burgenland) machen.

    Das bisherige Turnussystem wurde nun abgelöst von der "ärztlichen Basisausbildung". Ist es für mich notwendig diese zu absolvieren trotz deutscher Approbation? Soweit ich das verstanden habe ist das für die österreichischen Studenten ja Voraussetzung ihre Approbation zu erhalten? Die Wartezeiten auf so einen Ausbildungsplatz sind ja leider nicht unerheblich...

    Wie sieht es denn mit sonstigen Formalitäten bezüglich der Anerkennung aus? Wie lange dauert das? (Bin etwas panisch da ja jetzt alleine eine Antwort auf eine Mail über 3 Monate dauert - habe Angst dass sich das über ein Jahr zieht!)

    Ich habe natürlich schon sämtliche ÄK Seiten durchforstet allerdings steht zu dieser genauen Fragestellung mit der Grundausbildung nur was zu NICHT-Ewr-Studenten...

    Würde mich freuen wenn hier jemand Ahnung davon hat und mich bisschen erleuchten könnte

    Danke schonmal!



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Hallo yut30,

    Hoffe du hast mittlerweile eine Antwort von der Österreichischen Ärztekammer bekommen.

    Ohne Anspruch auf juristische Richtigkeit:
    Dass in Deutschland die "Approbation" nach dem Studium erteilt wird, spielt in Österreich keine Rolle. Jeder muss die Basisausbildung absolvieren. Es ist eine Art "common trunk" für alle Ärzte und setzt sich ungefähr aus 3 Monaten Chirurgie, 3 Monaten Innerer Medizin und 3 Monaten Wahlfach zusammen. Soviel ich weiß musst du die Basisausbildung auch absolvieren, wenn du aus Deutschland kommst.

    Die Annerkennung müsste, ebenso wie für Österreicher in Deutschland, problemlos funktionieren und zwar gemäß der EU-Richtlinie, die die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen regelt (2005/36/EG). Musst dich bei der Ärztekammer des jeweiligen Bundeslandes einfach in die Ärzteliste eintragen lassen.
    Die Infos habe ich von hier:
    http://www.aerztekammer.at/archiv1/-...nt/id/21656571

    Wie lange es dauert weiss ich nicht, müsste aber recht flot gehen, wenn du dich erst an die richtige Adresse wendest.

    Grüße aus Österreich



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