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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #36
    Registrierter Benutzer
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    Theoretisch schon. In der Realität werden ja aber leider nicht alle Überstunden bezahlt.



  2. #37
    Ldr DptoObviousResearch
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    Aber nur, wenn man das mit sich machen lässt. Wenn der Arbeitgeber meint, dass er keine Anweisung erteilt hat länger zu bleiben, dann lässt man eben pünktlich zum Ende der Regelarbeitszeit den Stift fallen und geht nach Hause...
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  3. #38
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    So isses. Wenn der Arbeitgeber meint, dass man zwar länger bleiben soll, aber dafür weder Geld noch Freizeitausgleich bekommen kann, dann hat er leider Pech gehabt und sieht mich nach Ende der Regelarbeitszeit nur noch von hinten.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #39
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von escitalopram Beitrag anzeigen
    Natürlich, aber ich weiß ja nicht, was die Ärzte für Dokumente unterschreiben und dass die meisten total überarbeitet sind, merkt man auch. Aber ich wusste nicht, dass, wenn man "nur" 10 h/Tag (rechnerisch zumindest) arbeitet, das als "wenig" angesehen wird und man ein zusätzliches Dokument unterschreibt, damit man nicht "nur" max. 10 h/Tag arbeiten darf... Ebenso hatte ich von manchen Assis von Arbeitszeiten von über 60-70 h/Woche gehört, aber so recht konnte ich das nicht glauben. Scheint locker hinzuhauen.
    Nein, 10h am Tag werden nicht als "wenig" angesehen! Es gilt der TV des KH, an dem man arbeitet. Dort steht auch die Wochenarbeitszeit, i.d.R. 40 oder 42 h/Woche. Im ArbZG steht, dass die normale werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden beträgt. Da der Samstag ein "normaler" Arbeitstag ist, beträgt die maximal zulässige Stundenzahl pro Woche eben 6*8 Stunden = 48 Stunden.
    D.h., dass pro Woche eben 6-8 Stunden je nach TV übrig bleiben für Überstunden, Dienste, Mehrarbeit, etc. Die maximal zulässige Arbeitszeit liegt bei 10 Stunden pro Tag. Über ein halbes Jahr gemittelt müssen aber die 48h/Woche eingehalten werden.
    Wenn man jetzt eine Woche jeweils 10 Stunden am Tag gearbeitet hat, darf man halt in einer anderen Woche nur 3 * 10 Stunden und 2* 8 Stunden gearbeitet werden = 46 Stunden ==> ausgeglichen.
    Und nein: Dienst ist nicht gleich Überstunden! Dienst ist Dienst. Und Überstunden sind Überstunden. Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit, in der Du Dich in den Räumen des AG aufhalten musst, ruhen darfst, und Dich zur unverzüglichen Aufnahme der Arbeit bereithalten musst. Überstunden sind Arbeitszeiten, die sich an die Regelarbeitszeit direkt anschließen.

    Zitat Zitat von schnix25 Beitrag anzeigen
    Nein so stimmt das glaube ich nicht. Auch Opt out hebelt nicht das Arbeitszeitgesetz aus. Deine tägliche Höchstarbeitszeit liegt weiterhin bei 10h. Was darüber hinaus geht kann dir nicht bezahlt werden, da es ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ist (sofern es Vollarbeit ist, Bereitschaftsdienst ist was anderes).
    Netter Versuch! Bei dem Gedanken dürfte wohl wirklich einem Personaler das Höschen feucht geworden sein!
    Ist natürlich Quatsch und mitnichten so. Über ein halbes Jahr gemittelt darf die Höchstarbeitszeit halt nicht über 48h/Woche liegen. Und natürlich müssen die Arbeitsleistungen bezahlt werden. Wie sie bezahlt werden, sprich als normale Arbeitszeit, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Rufdienst, etc..., ergibt sich aus dem TV und dem Arbeitszeitmodell der Klinik...

    Aber Opt out ermöglicht dir z.B. von Montag bis Freitag jeden Tag voll also z.B. 10h pro Tag zu arbeiten und zusätzlich am Samstag einen Dienst zu machen. Da bist du dann schnell über 60h Wochenarbeitszeit.
    Auch nicht so völlig richtig! Laut MB darf die Zeit des Opt-Out nur für Bereitschaftsdienste genutzt werden! Und wie hoch letztendlich Wochenarbeitszeit liegt, liegt ja auch am MA, Dienstplaner, Arbeitgeber und Tarifvertrag.

    Zitat Zitat von schnix25 Beitrag anzeigen
    Theoretisch schon. In der Realität werden ja aber leider nicht alle Überstunden bezahlt.
    Praktisch auch. Und nochmal für ALLE: Opt-Out hat aber auch so überhaupt GAR NICHTS mit der Bezahlung zu tun! Opt-Out ist letztendlich nichts anderes, als eine Möglichkeit für AG UND AN, die Begrenzungen des ArbZG ein wenig auszudehnen und somit einem "normalen" Dienstplan ein wenig die "Illegalität" zu nehmen.

    Und noch einmal: BITTE LEST DEN ANDEREN THREAD!!!!
    I'm a very stable genius!



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