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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Mit den 2 Überstunden/Tag hat sie Recht. Damit kann man aber recht viele Dienste machen. Oder ist diese Anzahl an Überstunden die Regel?



  2. #7
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von vle85 Beitrag anzeigen
    [...]
    Die Personalbüroleiterin wollte mir jetzt weiß machen, dass das Opt-Out de facto komplett die Arbeitszeitbegrenzung der EU aushebelt, sowohl für Überstunden, als auch für Dienste, was ja unbedingt Not täte, da ja ansonten für mich IMMER eine Ablöse zur Verfügung stehen müsste, da ich ja dann "nur" 2 Überstunden machen könnte pro Tag, und das ja für den Dienstplan schwierig sei.
    Das ist in der Tat völliger Blödsinn. Opt-Out basiert auf § 7 IIa des Arbeitszeitgesetzes und beinhaltet ausschließlich die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden hinaus durch angeordneten Bereitschaftsdienst ohne das ein Freizeitausgleich stattfinden muss. Damit wird nur die 48 Stunden-Grenze verschoben und auch nur für den Bereitschaftsdienstanteil.
    Mir war es aber so geläufig, dass ein Opt-Out eigentlich nur dazu dient, dass man im Monat im Zweifel mehr Dienste schieben ohne dass der Arbeitgeber gesetzeswidrig handelt, wenn er die nicht mit Freizeitausgleich abgilt, dies aber nicht unbedingt Einfluß auf die zulässigen Überstunden hat. [...]
    Genauso ist es. Der Vollarbeitsanteil darf im Zeitraum von 12 Monaten die 48 Stunden nicht überschreiten. Wenn Du also jeden Tag zwei Stunden länger bleibst ist das trotzdem illegal. Da aber aber eine Kontrolle der Arbeitszeit durch die Aufsichtsbehörden faktisch nicht stattfindet trotzdem irrelevant.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Super, vielen dank an alle für die informativen Antworten



  4. #9
    gamo lefuzi nibe
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    Ich klinke mich mal mit einer anderen Frage ein: Was ist von Schichtdienst-Modellen wie 7d x 12h - 7d frei - 7d x 12h - 7d frei usw. zu halten? Rechnerisch kommt man so auf durschnittlich 42h die Woche. Ist das rechtlich unbedenklich?



  5. #10
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Du darfst regelhaft nur maximal 10h am Tag arbeiten. Alles darüber ist nur als Bereitschaftsdienst erlaubt.



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