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Doubt kills more dreams than failure ever will.
Ich kenne von der Neo (und habe es auch von anderen ITS so gehört) am Wochenende 12,5h (bzw. 11,75 abzüglich Pause) als Zweischichtsystem. Keine Bereitschaft, sondern komplett Arbeitszeit. Darf das nicht? Betrifft mich selbst nicht mehr, würde mich aber wundern.
LG
Ally
Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"
Ich hab gerade die Quelle nicht an der Hand, aber am Wochende ist die Verlängerung der Arbeitszeit auf 12 Stunden erlaubt, wenn dadurch alle Beteiligten insgesamt seltener am Wochenende arbeiten müssen.
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mit opt out gibts im arbeitszeitgesetz keine festlegung wie viel man max arbeiten darf. aber z.b. in tarifverträgen kann das trotzdem begrenzt sein. z.b. in meinem bis 60h. wenns nicht ist würde ich es kündigen oder individuell ein stunden limit festlegen das einem passt.
generell kann man ganz wenig glauben was im am arbeitsplatz für Weisheiten über arbeitsrecht, tarifverträge usw. existieren. selbst im personalbüro. wenn man sich paar stunden zeit nimmt und sich beliest weiß man normalerweise schon mehr als kaum ein Zweiter im ges. Haus.
Geändert von arbeiter79 (22.04.2018 um 10:29 Uhr)