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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    unsensibel Avatar von Lava
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    Zitat Zitat von vanilleeis Beitrag anzeigen
    Ein Beschäftigungs- (nicht Berufs-)Verbot gibt es, wenn durch die Beschäftigung die Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefährdet sind. Eine zu anstrengende Arbeit zählt da meines Erachtens nicht zu; das mag je nach Gynäkologe aber so oder so ausgelegt werden.
    Der Arbeitsplatz muss aber auch nach den Mutterschutzrichtlinien entsprechend angepasst werden. Dir steht ja sogar offiziell eine Ruhemöglichkeit zu, so dass du dich mal eben für eine halbe Stunde hinlegen kannst. In dem geschilderten Fall klingt es so, als hätte sich am Arbeitsplatz eigentlich nichts geändert. Und Überstunden gehen meiner Meinung nach gar nicht. Man ist nunmal in der Schwangerschaft viel müder als sonst und auch kurzatmig. Lungenvolumen kleiner, Blutvolumen größer, das wissen wir doch alles.

    Ich würde nochmal mit dem Chef reden, dass du dein normales Pensum nicht mehr leisten kannst. Dann müssen die Kollegen eben was übernehmen.
    Reduzieren auf z.B. 6h Arbeit pro Tag wäre auch eine gute Möglichkeit. Das geht mit einem indiviuellen Beschäftigungsverbot, dass dir dein Gyn ausstellen kann.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Beraten kann dich der Betriebsarzt und die FAS (Fachkraft für Arbeitssicherheit)
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #8
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Wollen wir vielleicht die Überschrift des Threads ändern?
    I can't fix stupid but I can sedate it.



  4. #9
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    Sinnvoll wäre ja, zunächst das MuSchG umzusetzen. Hier werden Arbeitszeiten begrenzt. Ggf. auch Gespräch mit Betriebsrat.



  5. #10
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    Danke, abcd. Das finde ich nämlich auch viel wichtiger, als immer den Gyn mit einem (in diesem Fall auch nicht unbedingt gerechtfertigten) BV vors Loch zu schieben.
    Geändert von murkel (26.02.2018 um 20:26 Uhr)



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