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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    ich hatte einen Verkehrsunfall und habe nun ein Bein gebrochen. Zunächst bin ich für sechs Wochen krankgeschrieben (hoffe dann wieder arbeiten zu können).

    Die ersten sechs Wochen kann ich ja mit Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber rechnen. Wie errechnet sich diese Lohnfortzahlung? Bekomme ich den Lohn den ich (mit Diensten!!) in den letzten Monaten bekommen habe, oder bekomme ich nur das Tabellenentgelt? Wo kann ich das im AVR Caritas nachlesen? Kollege Google hat mir leider nicht geholfen.

    Wenn ich nach den sechs Wochen wieder arbeiten gehe aber noch (sagen wir weitere vier Wochen) keine Dienste machen kann, werde ich sicher auf Tabellenentgelt zurückfallen !?


    Danke



  2. #2
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von tiw28 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich hatte einen Verkehrsunfall und habe nun ein Bein gebrochen. Zunächst bin ich für sechs Wochen krankgeschrieben (hoffe dann wieder arbeiten zu können).

    Die ersten sechs Wochen kann ich ja mit Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber rechnen. Wie errechnet sich diese Lohnfortzahlung? Bekomme ich den Lohn den ich (mit Diensten!!) in den letzten Monaten bekommen habe, oder bekomme ich nur das Tabellenentgelt? Wo kann ich das im AVR Caritas nachlesen? Kollege Google hat mir leider nicht geholfen.

    Wenn ich nach den sechs Wochen wieder arbeiten gehe aber noch (sagen wir weitere vier Wochen) keine Dienste machen kann, werde ich sicher auf Tabellenentgelt zurückfallen !?


    Danke
    Du bekommst ganz normal deinen Lohn weiter, in der Regel (kann dir aber nicht sagen wie das in deinem Tarifvertrag ist, die Caritas stellt den Tarifvertrag nur ihren Mitarbeitern zur Verfügung: https://www.caritas.de/glossare/avr-...ht-der-caritas) gibt es zusätzlich einen Krankenlohnaufschlag der sich an deiner durchschnittlichen Dienstvergütung orientiert, kann aber auch weg fallen.
    Wenn du nach 6 Wochen nicht arbeiten kannst bekommst du 70% deines Nettogehalts von der Krankenkasse, wenn du wieder arbeiten kannst aber keine Dienste machst hast du einfach Tabellenentgelt und bekommst keinen Ausgleich.

    Wenn der Unfall nicht selbst verschuldet war, kannst du aber den Ausfall falls er nicht von der Caritas getragen wird von deinem Unfallgegner verlangen. Die gegnerische Versicherung will dann in der Regel die letzten 3 Monatsabrechnungen. Die Caritas wird sich ansonsten auch die Lohnfortzahlung in der Regel vom Unfallgegner wiederholen.



  3. #3
    TBSE performer Avatar von test
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    FAlls du privat versichert bist und kein anderer schuldig sein sollte, hängt das, was du nach den 6 Wochen bekommst, von deiner Krankentagegeldversicherung ab. Die kann man auch als GKV Versicherter zusätzlich abschließen um die Lücke zu verringern.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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