Wenn du das BWL-Studium nicht abbricht, ist deine Argumentation aber komplett hinfällig.
Bei der Zweitstudienbewerbung zählen berufliche und wissenschaftliche Gründe und nicht die Wartesemester. Es macht dann keinen Sinn mehr, anzuführen, dass du an einer Erkrankung mit Verschlimmerungstendenz leidest und deshalb nicht warten kannst, da es in der Zweitstudienquote keine Zulassung über die Wartezeit gibt.